Warum werden PV-Anlagen, die vor dem 01.01.2023 in Betrieb genommen wurden, nicht auch hinsichtlich der Umsatzsteuer dem vereinfachten Verfahren (keine USt auf selbst genutzte Energie) unterworfen?

Dennis Rohde, MdB (SPD)
Dennis Rohde
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Frage von Manfred S. •

Warum werden PV-Anlagen, die vor dem 01.01.2023 in Betrieb genommen wurden, nicht auch hinsichtlich der Umsatzsteuer dem vereinfachten Verfahren (keine USt auf selbst genutzte Energie) unterworfen?

Moin Herr Rohde!
Aus verschiedenen Quellen liegt mir die Information vor, dass PV-Bestandsanlagen im Gegensatz zu Neuanlagen auch ab dem 01.01.2023 steuerlich unverändert behandelt werden. Ich als Betreiber einer solchen Anlage, der seinerzeit die Regelbesteuerung wählte, werde also weiterhin auf meine selbstgenutzte Energie Umsatzsteuer zu zahlen haben im Rahmen der sogenannten "unentgeltlichen Wertabgabe" (UWA). Grundlage zur Erhebung dieser Umsatzsteuer ist dabei der für mich relevante Beschaffungspreis elektrischer Energie bei meinem Energieversorger, der jüngst um über 100% gestiegen ist. Warum wird nicht auch für Bestandsanlagen kurzerhand auf den enormen Bürokratieaufwand bei den zuständigen Finanzbehörden verzichtet und die Möglichkeit für deren Betreiber geschaffen, auch vor Ablauf der 5-Jahresfist in die Kleinunternehmerregelung zu wechseln um so den Betreibern von Neuanlagen gleichgestellt zu sein?

Gruß
Dipl.-Ing. Manfred S.

Dennis Rohde, MdB (SPD)
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Frage vom 12. Dezember diesen Jahres und das damit verbundene Vertrauen. Als direkt gewählter Abgeordneter für Oldenburg und das Ammerland antworte ich Ihnen natürlich sehr gerne darauf.

Lassen Sie mich zunächst sagen: vielen Dank, dass Sie durch eine PV-Anlage ganz konkret ihren Anteil für die Energiewende in diesem Land liefern. Der Einsatz von Menschen wie Ihnen zeigt, dass die Energiewende in Deutschland gelingen kann.

Betreiberinnen und Betreiber von PV-Bestandsanalgen dürfen nicht dafür bestraft werden, dass sie sich bereits seit langem für die Energiewende in Deutschland einsetzen. Als SPD-Fraktion setzen wir uns dafür ein, dass auch Betreibern von Bestandsanlagen schneller in die Kleinunternehmerregelung wechseln können. Hier wird allerdings noch politisch verhandelt, sodass ich Ihnen noch keinen konkreten Zeitlichen Rahmen nennen kann. Wenn ich hier eine verlässliche Information geben kann, melde ich mich gerne erneut bei Ihnen.

Mit freundlichen Grüßen

Dennis Rohde

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