Werden Betreiber von PV-Bestandsanlagen bewusst schlechter gestellt, als Betreiber neuer PV-Anlagen ab 2023?

Dennis Rohde, MdB (SPD)
Dennis Rohde
SPD
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Frage von Oliver W. •

Werden Betreiber von PV-Bestandsanlagen bewusst schlechter gestellt, als Betreiber neuer PV-Anlagen ab 2023?

Sehr geehrter Herr Rohde,
ich bin in Oldb. seit 06/2021 Betreiber einer privaten PV-Anlage. Da ich die Vorsteuer zurückerstattet bekommen wollte, habe ich damals auf die sog. Kleinunternehmerregelung verzichtet und muss nun für 5 bzw. 6 Jahre auf den selbst verbrauchten Strom Umsatzsteuer zahlen.
Mit dem Jahressteuergesetz 2022 wurde für künftige Betreiber von PV-Anlagen ab 2023 der Nullsteuersatz für den Kauf der Komponenten beschlossen. Diese Betreiber können daher sofort zur Kleinunternehmerregelung optieren und brauchen keine Umsatzsteuer auf den Selbstverbrauch zu entrichten. Zudem wurde für die Ertragssteuer rückwirkend ab 01.01.2022 beschlossen, dass keine Steuern mehr auf Gewinne aus der PV-Anlage anfallen, dafür im Gegenzug aber auch keine Verluste mehr abgeschrieben werden dürfen.
Ich würde es mit vielen tausenden Betreibern von Bestandsanlagen begrüßen, wenn auch in der Umsatzsteuer hier eine Anpassung erfolgen könnte, sonst würden wir für unser früheres Engagement bestraft.

Dennis Rohde, MdB (SPD)
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr W.,

 

vielen Dank für Ihre Frage, die mich am 24.01.2023 erreicht hat. Als direkt gewählter  Abgeordneter für Oldenburg und das Ammerland antworte ich Ihnen natürlich sehr gerne darauf.

 

Durch ihre private PV-Anlage helfen Sie ganz konkret dabei, unsere Klimaziele zu erreichen. Sie zeigen, dass und wie die Energiewende in Deutschland gelingen kann.

 

Mir ist eines wichtig: Menschen, die bereits seit längerem in Photovoltaik-Anlagen investiert haben, dürfen nicht bestraft werden. Als SPD-Fraktion setzen wir uns deswegen dafür ein, dass auch Betreiber von Bestandsanlagen schneller in die Kleinunternehmerregelung wechseln können. Hier wird allerdings noch politisch verhandelt, sodass ich Ihnen noch keinen konkreten zeitlichen Rahmen nennen kann. Wenn ich hier eine verlässliche Information geben kann, melde ich mich gerne erneut bei Ihnen.

Ich danke Ihnen noch einmal für Ihre Frage. Bei weiteren Anliegen stehe ich Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Dennis Rohde

 

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26135 Oldenburg

 

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