Wie stehen Sie zu dem Vorschlag, alle Facetten des Bundesverfassungsgerichtes in das Grundgesetz zu übernehmen?

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Frage von Noah S. •

Wie stehen Sie zu dem Vorschlag, alle Facetten des Bundesverfassungsgerichtes in das Grundgesetz zu übernehmen?

Wie in der "Die Anstalt" - Episode zum AfD-Verbot vor ein paar Monaten klar zu sehen, ist unser Bundesverfassungsgericht erschreckend leicht auszuhebeln. Sollte man da nicht etwas gegen tun?

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Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Das Bundesverfassungsgericht ist ein Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland und als solches auch im Grundgesetz verankert. Die Aufgaben, die rechtliche Stellung und die Besetzung des Bundesverfassungsgerichtes durch Bund und Länder haben damit Verfassungsrang. Sie sind zu Recht nur mit sehr großen Hürden zu ändern. Die vom Verfassungsgericht zu schützenden Rechtsgüter sind zudem innerhalb des Grundgesetzes gemäß Artikel 79 Absatz 3 GG unveränderbar in den Artikeln 1-20 festgelegt. Alle weiteren Regelungen zur Konstitution des Verfassungsgericht regeln Bundesgesetze, wie das Bundesverfassungsgerichtsgesetz.

Das ist auch durchaus sinnvoll und ist nicht nur in diesem Bereich der Fall, um das Grundgesetz nicht mit Einzelregelungen zu überfrachten.

Die Besetzung der Richterposten durch den Deutschen Bundestag folgt einem klaren Ablauf und klaren Zustimmungshürden die im BVerfGG festgelegt sind. Ja, dieses Gesetz ist - wie im Beitrag auf den Sie sich beziehen beschrieben - mit Mehrheit durch den Bundestag zu ändern. Der Beitrag geht aber - und das ist im Rahmen des politischen Kabaretts natürlich vollkommen in Ordnung - von einer absoluten Mehrheit der verfassungsfeindlichen AfD im Deutschen Bundestag aus, was - selbst mit Blick auf die derzeit alarmierenden Umfragewerte der AfD - sehr unwahrscheinlich ist. Zudem wären entsprechende Änderungen auch durch den Bundesrat zustimmungspflichtig, was voraussetzen würde, dass es eine es auch in einer Mehrheit der Länder absolute Mehrheiten mit entsprechenden Regierungen der AfD geben müsste.

Sofern all diese Voraussetzungen eintreffen würden, hätte unser demokratisches System sicher ganz andere Probleme.

Generell ist die Sachlage aber - und das ist ja auch das Fazit des Beitrages in der Sendung "Die Anstalt" - Demokratien leben von Demokraten und Antidemokraten müssen Wahlen nur einmal gewinnen. Deswegen muss es als Gesellschaft unser gemeinsamer Anspruch sein, diese Umtriebe zu begrenzen und den Antidemokraten das Wasser abzugraben. Dies wird nur durch gute Politik und Austausch zu erreichen sein.

Mit freundlichen Grüßen,

Detlef Müller

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