Sehr geehrter Herr Bartsch, stimmt es, dass bei der für das Pflegepersonal in Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen verordneten Pflichtimpfungen für ausländische Angestellte Ausnahmen gibt?

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Frage von Olaf M. •

Sehr geehrter Herr Bartsch, stimmt es, dass bei der für das Pflegepersonal in Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen verordneten Pflichtimpfungen für ausländische Angestellte Ausnahmen gibt?

Ich wäre dankbar für eine schnelle und substantielle Antwort.

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Sehr geehrter Herr M.,

das ist falsch. Ausländische Angestellte sind von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht nicht ausgenommen. Dies können Sie im veröffentlichten Gesetz nachlesen.

Allerdings besteht an anderer Stelle eine Regelungslücke, auf die Sie ggf. Bezug nehmen. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht gilt nicht für Pflegekräfte mit privatrechtlichen Verträgen, also nicht für Pflegekräfte, die von Pflegebedürftigen oder Angehörigen von Pflegebedürftigen selbst engagiert und bezahlt werden. Das hat allerdings nichts mit der Nationalität der Pflegekräfte zu tun.

Es wäre m.E. dennoch sinnvoll, hier nachzubessern. Allerdings sollte das entsprechende Pflegepersonal dann auch beim Arbeitsschutz gleichgestellt werden und bspw. auch Anspruch auf einen Corona-Bonus haben.

Freundliche Grüße nach Rostock,

Dr. Dietmar Bartsch

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