Warum werden Aufsichtsratsposten nicht im Transparenzregister eingetragen und warum wird die Erbersatzsteuer durch doppelte Familienstiftung ausgehebelt, begrenzt ihr die Gier wirklich gesetzlich?

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Dietmar Bartsch
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Frage von Jochen T. •

Warum werden Aufsichtsratsposten nicht im Transparenzregister eingetragen und warum wird die Erbersatzsteuer durch doppelte Familienstiftung ausgehebelt, begrenzt ihr die Gier wirklich gesetzlich?

Haben wir eigentlich die UN-Konvention gegen Korruption mittlerweile endlich mal unterzeichnet?
„Diese Tatsache ist skandalös und stellt Deutschland in eine Reihe mit Staaten wie Syrien und Saudi-Arabien.“ Frankenberger ist sich sicher: „Irgendwann wird sich dieses politische Versagen auch auf die wirtschaftlichen Beziehungen auswirken.
https://www.oedp.de/aktuelles/pressemitteilungen/newsdetails/news/oedp-keine-aufsichtsratsposten-fuer-abgeordnete
https://lobbypedia.de/wiki/Seitenwechsler_in_Deutschland_im_Überblick
https://www.lobbycontrol.de/lobbyregister/ein-jahr-lobbyregister-105729/
https://www.sueddeutsche.de/politik/bundestag-lobbyismus-lobbyregister-1.5007923
https://www.juhn.com/fachwissen/erbschaftsteuer-schenkungsteuer/doppelte-familienstiftung/

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Sehr geehrter Herr T.,

da Sie mir regelmäßig schreiben, gestatten Sie mir vorab einen Hinweis: Sie dürfen mir gern direkt schreiben - an meine Bundestagsadresse. Ich antworte Ihnen auch dann.

Zum Transparenzregister: Wir setzen uns dafür ein, dass die Schwelle für die Definition des wirtschaftlich Berechtigten deutlich abgesenkt wird – derzeit gilt nur als Berechtigter, wer mehr als 25 Prozent eines Unternehmens besitzt. Das ist unzureichend. Grundsätzlich sollte die Öffentlichkeit digital und kostenlos die Daten einsehen können. Die Erfahrungen aus dem Vereinigten Königreich zeigen, dass dies zu einer Qualitätsverbesserung führt. 

Was die UN-Konvention gegen Korruption betrifft: Hier sind Sie nicht auf dem aktuellen Stand. Der Bundestag hat die UN-Konvention gegen Korruption ratifiziert. Die Ratifikation erfolgte am 12. November 2014, so dass das Übereinkommen am 12. Dezember 2014 für Deutschland in Kraft trat. Die Ratifikation haben wir selbstverständlich unterstützt.

Wenn Sie fragen, ob „ihr“ die Gier wirklich begrenzt, so bin ich etwas verwundert. Sie wissen vermutlich, wie sich die Mehrheitsverhältnisse im Deutschen Bundestag darstellen.

Freundliche Grüße

Dr. Dietmar Bartsch

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