Welchen praktischen Nutzen hat die geplante Waffenrechtsverschärfung und wie lässt sich das mit der Verfassung (Übermaßgebot) vereinbaren?

Dirk Wiese, Kandidat der SPD für den 20. Deutschen Bundestag
Dirk Wiese
SPD
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Frage von Konrad P. •

Welchen praktischen Nutzen hat die geplante Waffenrechtsverschärfung und wie lässt sich das mit der Verfassung (Übermaßgebot) vereinbaren?

Sehr geehrter Herr Wiese,
als Auslöser dieser erneuten Waffenrechtsverschärfung dienen ja diverse Straftaten aus jüngster Vergangenheit. Meine Fragen lauten nun mit Blick auf Hanau oder z.B. die Sylvester Nacht in Berlin:
Was wäre denn mit dem aktuell gültigen Waffenrecht erlaubt gewesen? Welche dieser Straftaten hätte die vorgesehene Verschärfung verhindert? Wie kann ein Gesetz sicherstellen, dass sich Straftäter daran halten bzw. was macht denn Straftäter aus? Doch sicher nicht die Rechtstreue. Welche Straftaten hätten mit bereits gültigem Recht NICHT verhindert bzw. sanktioniert werden können? Wie sehen Sie die Verhältnismäßigkeit (Übermaßgebot) gegeben, wenn es nicht mal genaue Statistiken vom BKA zu Straftaten mit legalen oder illegalen Tatmitteln gibt? Sehen Sie diese geplante Verschärfung mit Blick auf das Übermaßgebot als Verfassungsgemäß an?

Ich freue mich auf eine Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
Konrad P.

Dirk Wiese, Kandidat der SPD für den 20. Deutschen Bundestag
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr P.,

danke für Ihre Anfrage zur geplanten Reform des Waffenrechts. Bereits im Koalitionsvertrag haben wir als SPD-Bundestagsfraktion zusammen mit unseren Ampel-Koalitionspartnern Folgendes festgehalten:

„Die weit überwiegende Zahl der Waffenbesitzerinnen und -besitzer ist rechtstreu. Terroristinnen und Terroristen sowie Extremistinnen und Extremisten gilt es, konsequent zu entwaffnen. Wir evaluieren die Waffenrechtsänderungen der vergangenen Jahre und gestalten bestehende Kontrollmöglichkeiten gemeinsam mit den Schützen- und Jagdverbänden sowie mit den Ländern effektiver aus. Zudem verbessern wir die kriminalstatistische Erfassung von Straftaten mit Schusswaffen sowie den Informationsfluss zwischen den Behörden. Bei Gegenständen, für die ein Kleiner Waffenschein erforderlich ist, soll dieser künftig auch beim Erwerb vorgelegt werden müssen.“

Diese Vorhaben werden wir auch weiterhin im Blick behalten. Aber wie bereits in vorherigen Anfragen zu diesem Thema hier auf Abgeordnetenwatch erwähnt, befindet sich das Gesetzgebungsverfahren noch im Anfangsstadium. Nichtsdestotrotz werden wir es als Ampel-Koalitionäre konstruktiv begleiten und hoffentlich eine pragmatische Lösung finden. Für die vielen Hinweise aus der Praxis von insbesondere Sportschützen und Jägern bin ich dankbar und werde sie in das fortlaufende Verfahren mitnehmen.

Beste Grüße

Dirk Wiese

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