Frage an Dorothee Martin bezüglich Soziale Sicherung

Portrait von Dorothee Martin
Dorothee Martin
SPD
89 %
64 / 72 Fragen beantwortet
Frage von Dirk S. •

Frage an Dorothee Martin von Dirk S. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Martin,

Ich habe Sie schon vor ein paar Jahren mal gefragt, warum die SPD nicht endlich dem einen Riegel vorschiebt, dass es Vermietern erlaubt wird, für 10% mehr Quadratmeter Miete zu verlangen als überhaupt da sind. Bei einer 90qm Wohnung darf der Vermieter Miete für 100qm verlangen. Das ist ein Skandal. Und Sie haben damals geantwortet genauso wie viele andere SPD.Politiker, die ich dazu in den letzten 10 Jahren angesprochen habe: “Die SPD macht da so eine tolle Mietpreisbremse. Mit der wird alles gut.” Mit der ist gar nichts gut geworden und wird auch nie etwas gut. Also meine Frage: “Warum hat die SPD es in den letzten 20 Jahren zugelassen und warum will die SPD es auch zukünftig zulassen, dass Vermieter für 10% mehr Quadratmeter Miete nehmen darf als vorhanden sind?” Warum beschränkt man das nicht auf höchstens 1% ode4 1qm wegen möglicher Messungenauigkeiten?
Ich habe mittlerweile den Eindruck, dass die SPD nichts für die Mieter machen möchte, was den Vermietern wirklich weh tun würde, noch nicht einmal den unehrlichen und miesen Vermietern.
Arbeiten Sie eigentlich noch immer für Vonovia?

Portrait von Dorothee Martin
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr S.,

Haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.

Für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ist bezahlbarer Wohnraum für alle Hamburgerinnen und Hamburger ein zentrales Kernanliegen unserer Politik. Aus diesem Grund haben wir auch den Wohnungsbau und den Mieterschutz seit 2011 ins Zentrum unseres politischen Handelns gerückt. Der Bau ausreichender bezahlbarer Wohnungen und die Ausnutzung aller rechtlichen Möglichkeiten, um die Mietpreisentwicklung zu dämpfen, sind daher aus unserer Sicht zwei Seiten einer Medaille. Seit 2011 wurden über 60.000 neue Wohnungen fertiggestellt und über 96.000 genehmigt. Wir sind der Auffassung, dass unser ambitioniertes Neubauprogramm und der konsequente Schutz des Wohnungsbestandes die richtige Strategie für Hamburg ist. Die Mietpreisbremse wurde verschärft - und auf Initiative der SPD-Bundestagsfraktion letzte Woche im Bundestag um weitere fünf Jahre verlängert.

Der aktuelle Hamburger Mietenspiegel 2019 zeigt eine Halbierung der Mietsteigerungen im Vergleich zu 2017 auf und liegt unter der Preissteigerungsrate und die Kappungsgrenzenverordnung wird in Hamburg konsequent angewandt. Wir fordern eine Reduzierung der Kappungsgrenze auf 10 Prozent und haben dieses über den Bundesrat eingebracht. Einzelne Vermieterinnen und Vermieter versuchen den Mieterinnen- und Mieterschutz durch die Vermietung möblierter Wohnungen zu umgehen und verlangen überhöhte Mietpreise, die in keinem vernünftigen Verhältnis zum tatsächlichen Wert der Wohnungsausstattung stehen. Wir wollen dieses unsoziale Verhalten ebenso beenden und setzen uns auf Bundesebene auch hier für eine gesetzliche Beschränkung der Miethöhen ein. Dieses Maßnahmenbündel sowie ein kooperativer Ansatz im Wohnungsbau ist aus unserer Sicht der richtige Weg, um in Hamburg eine Entspannung des Wohnungsmarktes zu erreichen. Diesen Weg wollen wir konsequent weitergehen.

Für die Sachmängelhaftung ist die vereinbarte Wohnfläche maßgeblich, soweit die Wohnfläche tatsächlich nicht um mehr als 10 % abweicht. In diesen Fällen kann der Mieter also nicht die Miete aufgrund einer später festgestellten Abweichung von bis zu 10% mindern.

Bei einer ordentlichen Mieterhöhung kommt es nur auf die tatsächliche Wohnfläche an, egal ob diese größer oder kleiner ist als vereinbart. Gleiches gilt für die Verteilung von Betriebs- oder Modernisierungskosten. Der VIII. Zivilsenat des BGH hat festgestellt, dass es im Rahmen des Mieterhöhungsanspruchs des Vermieters gemäß § 558 BGB nur auf die tatsächliche Größe der Wohnung ankommt. Vermieter müssen sich bei der Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete stets auf die tatsächliche Größe der Wohnung stützen.

Hier zur Information das Urteil vom 18.11.2015 (Az. VIII ZR 266/14): http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=73174&pos=0&anz=1

Mit freundlichen Grüßen,

Dorothee Martin

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Dorothee Martin
Dorothee Martin
SPD