Im Zuge der Abschiebeoffensive der Regierung kam der SPD-Vorschlag, eingebürgerte Antisemiten den deutschen Pass rückwirkend bis zu 10 Jahren wieder zu entziehen. Ist das mittlerweile geltendes Recht?

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Dorothee Martin
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Frage von Norbert R. •

Im Zuge der Abschiebeoffensive der Regierung kam der SPD-Vorschlag, eingebürgerte Antisemiten den deutschen Pass rückwirkend bis zu 10 Jahren wieder zu entziehen. Ist das mittlerweile geltendes Recht?

Sehr verehrte Frau Martin,

im Zuge der Remigrationsdebatte und der Abschiebungsoffensive der Bundesregierung wurde von Seiten der SPD für das neue Staatsbürgergesetz gefordert, Eingebürgerte, die sich später als Antisemiten entpuppen, rückwirkend den deutschen Pass wieder abzuerkennen, und zwar bis zu 10 Jahren nach der Einbürgerung (tagesspiegel.de/politik/bis-zu-zehn-jahre-ruckwirkend-spd-will-antisemiten-deutschen-pass-nachtraglich-entziehen-10782103.html).

Was ist aus dieser Forderung geworden? Ist der Vorschlag schon umgesetzt und geltendes Recht?

MfG NR +++

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Antwort von
SPD

Guten Tag Herr R.,

zu Ihrer Frage kann ich Ihnen bestätigen, dass zum Erhalt der deutschen Staatsangehörigkeit auch zukünftig ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung notwendig ist. 

Antisemitische, rassistische, gegen das Geschlecht oder die sexuelle Orientierung gerichtete oder sonstige menschenverachtend motivierte Handlungen sind damit unvereinbar. 

Zudem wird künftig ein Bekenntnis zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihren Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens, notwendig sein. 

Wurden bei der Einbürgerung unvollständige oder falsche Angaben gemacht, kann die Einbürgerung bereits heute zehn Jahre lang rückwirkend zurückgenommen werden. Das ist auch richtig so.

Mit freundlichen Grüßen 

Dorothee Martin

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