Welche Maßnahmen unterstützen Sie zur Vermeidung von Korruption im Bundestag sowie Verbesserung der Lobbytransparenz?
Sehr geehrte Fr. Martin,
Ich habe Sie als unverdorbene und offene neue Politikerin für den Bundestag wahrgenommen. Ich hoffe, das bleibt so und Sie setzen sich für überfällige Verbesserungen / Beendigung dieser unhaltbaren Zustände ein im Parlament
Sehr geehrter Herr Zimmermann,
vielen Dank für die von Ihnen gestellte Frage und Ihre persönliche Einschätzung.
Das letzte Jahr hat erneut gezeigt warum wir im Deutschen Bundestag ein starkes Lobbygesetz brauchen. Seit Jahren kämpfen wir als SPD für mehr Transparenz in der Politik. Es brauchte zahlreiche Korruptionsskandale, damit die Union ihre Blockadehaltung zumindest teilweise aufgegeben hat. Die Koalitionsfraktionen haben sich deshalb nun gegen den jahrelangen Widerstand der CDU/CSU in dieser Wahlperiode auf die Einführung des Lobbyregisters einigen können. Es schafft wichtige Transparenz über die Einflussnahme auf Parlament und Regierung und sieht eine Pflicht zur Registrierung für Lobbyarbeit gegenüber Bundestag und Bundesregierung vor. Ab dem 1. Januar 2022 tritt das Lobbyregister-Gesetz in Kraft.
Interessenvertreterinnen und -vertreter müssen jetzt umfassende Angaben zu ihrer Identität und zum Gegenstand sowie zur Finanzierung der Interessenvertretung machen. Auch müssen sie sich an einen verbindlichen Verhaltenskodex für integre Interessenvertretung halten. Bei Verstößen gegen die Registrierungspflicht droht ein Bußgeld bis zu 50.000 Euro. Verstöße gegen den Verhaltenskodex werden im Register veröffentlicht.
Aller Freude zum Trotz fehlt ein wichtiger Punkt im Gesetz: der exekutive Fußabdruck. Das bedeutet die Veröffentlichung aller Lobbyistenkontakte und Lobbyistenstellungnahmen durch die Bundesministerien bei der Entstehung von Gesetzeswerken. Mit dem Lobbyregister im engen Sinne erfahren wir, wer Einfluss nimmt, aber nicht wie und auf welches Gesetz genau. Mit dem „exekutiven Fußabdruck“ erfahren wir die Art und den Gegenstand des Einflusses. Der exekutive Fußabdruck wäre ein wichtiger Beitrag zur Schaffung von Transparenz im Bereich der Gesetzgebung gewesen. Dies hat die Union verhindert.
Auch nach den vielen Skandalen der letzten Wochen scheint bei CDU/CSU trotz aller gegenteiliger Beteuerungen immer noch der Grundsatz zu gelten: Zu viel Transparenz ist unerwünscht. Die SPD-Fraktion und ich werden deshalb in der nächsten Legislaturperiode weiter für die Einführung auch des exekutiven Fußabdruckes kämpfen. Durch einen legislativen und exekutiven Fußabdruck machen wir den Einfluss von Lobbyist*innen bei Gesetzesentwürfen sichtbar. Damit werden Entscheidungsprozesse nachvollziehbar und eine Verbesserung entgegen der derzeitigen Umstände erreicht.
Mit freundlichen Grüßen
Dorothee Martin