Ziehen Sie es in Betracht, den Ausschluss von Ungeimpften vom sozialen Leben (genannt 2G) mittelfristig abzuschaffen oder abzumildern?

Querformatiges Profilfoto einer Frau in den Fünfzigern mit dunklen Haaren. Sie trägt ein dunkles Oberteil, einen dunklen Blazer, eine bunte Kette und eine Brille. Die Frau lächelt.
Eka von Kalben
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Andreas V. •

Ziehen Sie es in Betracht, den Ausschluss von Ungeimpften vom sozialen Leben (genannt 2G) mittelfristig abzuschaffen oder abzumildern?

Der Virologe Streeck sagt bei WELT, dass eine FFP2-Maske das Ansteckungsrisiko besser reduziert als eine Impfung.
https://www.welt.de/politik/deutschland/video236844939/Hendrik-Streeck-Maske-hat-einen-viel-besseren-Effekt-als-Fremdschutz-als-eine-Impfung.html
Außerdem wissen wir um das Problem des Fremdschutzes der Impfungen.
Deshalb interessiert mich, ob es trotzdem bei dem Ausschluss von Ungeimpften bleibt. Auch Ihre gefühlsmäßige Einstellung zum Ausschluss würde mich interessieren. Wäre es für Sie positiv oder negativ, wenn Ungeimpfte (wieder) zum Friseur gehen könnten?

Querformatiges Profilfoto einer Frau in den Fünfzigern mit dunklen Haaren. Sie trägt ein dunkles Oberteil, einen dunklen Blazer, eine bunte Kette und eine Brille. Die Frau lächelt.
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr V.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Nein, ich habe überhaupt kein gutes Gefühl, wenn Menschen zum Teil vom gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen werden und deshalb habe ich Entscheidungen für solche Maßnahmen auch nie leichtfertig getroffen. Dennoch waren die Maßnahmen nötig, um die Pandemie in den Griff zu bekommen und besonders vulnerable Personengruppen zu schützen. Insbesondere auch die Menschen, die zwar besonders gefährdet sind, sich aber nicht impfen lassen können – wie z.B. Schwangere im ersten Trimenon oder Menschen mit bestimmten Autoimmunerkrankungen.  

In Schleswig-Holstein ist zum jetzigen Zeitpunkt geplant, dass zum 3. März die bisherigen 2G- und 2G-Plus-Regelungen größtenteils entfallen und durch die 3G-Regelung ersetzt werden. Zum 3. März werden auch die 3G-Regelungen fallen. Natürlich können diese Beschlüsse immer nur unter Vorbehalt getroffen werden, weil wir immer die Pandemieentwicklung und die Möglichkeit weiterer Virusmutanten in Betracht ziehen müssen. Da Sie explizit nach Frisörbesuchen fragen: Hiervon waren und sind Ungeimpfte (zumindest hier in Schleswig-Holstein) nicht ausgeschlossen. Sie müssen lediglich einen negativen Test vorweisen und eine FFP2-Maske tragen.

Mit freundlichen Grüßen

Eka von Kalben

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