Wie konnte die Verlängerung der U-Bahn-Linie U2 in Bad Homburg trotz fehlender Nutzen-Kosten-Analyse (NKU), eine der Bedingungen für einen Förderbescheid, trotz dessen Fehlens begonnen werden?
Lt. per eMail am 05.03.2026 14:35 CET erteiler Auskunft der Landesregierung (Landesbehörden im Bereich der Aufsichtszuständigkeit des Hessisches Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum) werde "die Nutzen-Kosten-Untersuchung (NKU) für das" o.g. "thematisierte Vorhaben ... gerade erarbeitet" und liege der Behörde in Wiesbaden dementsprechend noch nicht vor. Entsprechend sei auch noch kein Zuwendungsbescheid erteilt worden. "Die NKU ist Angelegenheit des Vorhabenträgers, der Stadtbahngesellschaft Bad Homburg (SBHG)."
Üblich ist, daß Maßnahmen, für die eine Förderung durch das Land beantragt ist, grundsätzlich erst nach Eingang einer rechtsverbindlichen Förderzusage (Zuwendungsbescheid) beginnen dürfen (Ausnahme Planungsmaßnahmen).
Werden optimistische Erwartungen einer Förderzusage nicht vielmehr nach aktueller Aktenlage (wg. Fehlens einer umfassenden NKU als Grundvoraussetzung) lediglich als ungedeckter "Kredit auf die Zukunft" zu verstehen sein?
