Antwort 20.10.2025 von Fabio De Masi BSW
Diese Entscheidung ist jedoch noch nicht endgültig, da die 27 EU-Mitgliedstaaten zustimmen müssen, bevor die Regelung in Kraft treten kann.
Diese Entscheidung ist jedoch noch nicht endgültig, da die 27 EU-Mitgliedstaaten zustimmen müssen, bevor die Regelung in Kraft treten kann.
Die Europäische Union (EU) kann nicht einzelne Artikel aus den Verfassungen der Nationalstaaten abschaffen.
Stimme zu
Man müsste dann nur mit im Blick haben, dass Aufbewahrungsfristen bisher einheitlich geregelt sind und dann auch kleine Selbstständige treffen würden.
Wir würden ja auch nicht jeden Brief öffnen und das Briefgeheimnis verletzen und von einer KI durchsuchen lassen, um Straftäter zu ermitteln.
Wir erhalten überdies umfangreiche Tagegelder, die meines Erachtens zu großzügig bemessen sind.