Wie stehen Sie zu einem Verbot der AfD?

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Frank Junge
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Frage von Ralf D. •

Wie stehen Sie zu einem Verbot der AfD?

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Sehr geehrter Herr D.,

vielen Dank für Ihre Frage zu einem AfD-Verbot.

Die AfD ist eine in großen Teilen rechtsextremistische Partei, die sich zum Ziel gesetzt hat, unsere Gesellschaft zu spalten und unsere über Jahrzehnte aufgebaute Demokratie in ihren Grundfesten zu zerstören. Nach meiner Ansicht verfolgt sie damit verfassungsfeindliche Ziele und muss vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Wenn sich im Zuge einer solchen vorgenommen Beobachtung der Verdacht der Verfassungsfeindlichkeit bestätigen und beweisen lässt, dann muss diese Partei verboten werden!

Vor diesem Hintergrund ist allerdings zu beachten, dass der Deutsche Bundestag seine Lehren aus dem Umgang mit einem Verbotsverfahren gegen die rechtsextreme NPD unter anderem auch in Form einer Grundgesetzänderung gezogen hat, die wir in der letzten Wahlperiode beschlossen haben. Danach wird jetzt zwischen einem "großen" und "kleinen“ Parteienverbot unterschieden. Das „große“ Parteienverbot bedeutet, dass eine politische Partei, ihre politischen Tätigkeiten sowie ihre Unter- und Nachfolgeorganisationen generell und komplett verboten werden können.

Dem „kleinen" Parteienverbot liegt das Urteil vom Bundesverfassungsgericht aus dem Jahr 2017 gegen die NPD zu Grunde. Damals wurde entschieden, dass die Partei zwar klar als verfassungsfeindlich einzustufen ist. Ein generelles Verbot sei aber nicht anzuwenden, da keine Aussicht auf Regierungsbeteiligung besteht und daher keine grundsätzliche politische Gefahr für die Demokratie ausgehen würde. Auf dieser Grundlage haben wir im Deutschen Bundestag den Ausschluss der NDP von der staatlichen Finanzierung beschlossen, sie somit von ihrer größten Finanzierungsmöglichkeit abgeschnitten und somit das „kleine“ Parteienverbot verhängt. Dagegen hat die NPD geklagt und darüber wird seit Juli vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt.

Je nach Ausgang dieses Verfahrens müssen auch Rückschlüsse auf den Umgang mit der AfD gezogen werden. Deshalb haben wir uns in der der SPD-Bundestagsfraktion darauf verständigt, den Ausgang dieses Verfahrens abzuwarten, um die gewonnen Erkenntnisse in unsere Bewertung mit einfließen lassen zu können.

 

Mit freundlichen Grüßen
Frank Junge

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