Ich bitte Sie um Ihre Meinung zum Thema Anbindehaltung

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Georg Eisenreich
CSU
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Frage von Gabriele P. •

Ich bitte Sie um Ihre Meinung zum Thema Anbindehaltung

„Warum haben Sie nach dem Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung für Milchkühe und Mastrinder im Jahr 2016 den Bäuerinnen und Bauern nicht umgehend starke finanzielle Hilfen (keine Almosen) für Stallumbauten und Weideeinzäunungen angeboten, um das Verbot zeitnah umsetzen zu können? Wie konnten Sie beschließen, die leidenden Tiere, die Bäuerinnen und Bauern und die vielen Verbraucher*innen, die nicht wollen, dass die Tiere für ihre Nahrungsmittel leiden müssen noch für 12 weitere Jahre im Stich zu lassen?"

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau P.

vielen Dank für Ihre Nachricht, die ich gerne beantworte. Die Anbindehaltung ist gesetzlich nicht verboten. Ein solches Verbot wäre nur über eine bundesweite Regelung möglich. Mehr Tierwohl in den Ställen ist ein Grundanliegen unserer bayerischen Agrarpolitik und wir nehmen die stetige Verbesserung des Tierwohls sehr ernst. Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber hat sich in ihrer Regierungserklärung für einen möglichst raschen Ausstieg aus der ganzjährigen Anbindehaltung ausgesprochen. Dies soll auf freiwilliger Basis und mit entsprechender fachlicher und finanzieller Unterstützung der Landwirte erreicht werden.

Der Freistaat Bayern lässt dabei seine Landwirte nicht im Stich. Bereits seit längerer Zeit erhalten Betriebe, die auf Laufstallhaltung umstellen wollen, staatliche Förderungen. Zum Beispiel können Landwirte eine finanzielle Förderung bei der Umstellung des Stalles zur Laufstallhaltung über das „Agrarinvestitionsförderprogramm“ bekommen. Auch mit dem „Bayerischen Sonderprogramm Landwirtschaft“ fördert der Freistaat Bayern Investitionen in die Tierhaltung, indem die Umstellung zur Laufstallhaltung unterstützt wird. Die Landwirte werden dazu  beraten und informiert. Ställe mit ganzjähriger Anbindehaltung hingegen werden in Bayern bereits seit rund drei Jahrzehnten nicht mehr gefördert.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte.

Mit freundlichen Grüßen
Georg Eiserneich, MdL

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