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CDU
• 02.06.2017

(...) Richtig ist, dass in diesem Zusammenhang die Gründung einer bundeseigenen Infrastrukturgesellschaft Verkehr vorgesehen ist. Falsch ist, dass es sich hierbei um eine Initiative zur Autobahnprivatisierung handelt. Eine solche war nie Ziel der Reform und wird es auch in Zukunft nicht sein. (...)

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CDU
• 02.06.2017

(...) Richtig ist, dass in diesem Zusammenhang die Gründung einer bundeseigenen Infrastrukturgesellschaft Verkehr vorgesehen ist. Falsch ist, dass es sich hierbei um eine Initiative zur Autobahnprivatisierung handelt. Eine solche war nie Ziel der Reform und wird es auch in Zukunft nicht sein. (...)

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CDU
• 07.03.2017

(...) Wie Sie wissen stehen die vorbereitenden Arbeiten zum Neubau des ersten Teilbauwerks der neuen Leverkusener Brücke unmittelbar bevor. Damit kann nun endlich der Startschuss zur Beendigung der unerträglichen Verkehrssituation auf der maroden Rheinbrücke fallen. An den bereits in meiner letzten Antwort zu diesem Thema genannten Punkten halte ich fest: die Autobahnen im Köln-Leverkusener Raum gehören zu den am stärksten befahrenen Straßen Europas und sind dem Infarkt nahe. (...)

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CDU
• 26.10.2016

(...) hätte eine eigenständige Rheinbrücke nötig gemacht. Angesichts dieser speziellen Probleme würden sich sowohl die Planungs- als auch die Bauzeit einer Tunnellösung erheblich verlängern - angesichts des maroden Zustands der Rheinbrücke halte ich das für nicht vertretbar. (...)

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CDU
• 12.05.2016

(...) Gleichzeitig muss der gesetzliche Rahmen aber für die Erdgasförderung einen wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn offen halten sowie die seit Jahrzehnten praktizierte konventionelle Erdgasförderung in Deutschland auch weiterhin ermöglichen. Insgesamt muss es unser Ziel sein, das energiepolitische Zieldreieck aus Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit und Umweltverträglichkeit im Blick zu behalten – das sage ich ausdrücklich auch als Mutter von drei Kindern und Mitglied des BKU. (...)

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CDU
• 22.02.2016

(...) Die Gesetzesänderung zielt damit in erster Linie auf die Erleichterung der Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Jobcentern ab, indem Verfahrensvorschriften vereinfacht werden. Darüber hinaus ermöglichen diese Vereinfachungen Rechtsklarheit für leistungsberechtigte Personen, die schneller und einfacher Klarheit darüber erhalten, mit welchen Rechtsansprüchen sie in welchem Umfang rechnen können. (...)

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