Eine Übergangsregelung ist in dem von Ihnen geschilderten Fall nicht erforderlich. Es gilt nämlich immer die Rechtslage zum Zeitpunkt der Einbürgerung.
Antwort 15.01.2024 von Gülistan Yüksel SPD
Antwort 19.12.2023 von Gülistan Yüksel SPD
Voraussichtlich wird die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts im Januar 2024 im Bundestag beschlossen und spätestens im April in Kraft treten können.
Antwort 16.11.2023 von Gülistan Yüksel SPD
Nach aktuellem Zeitplan ist die 1. Lesung zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts in der 48. Kalenderwoche terminiert.
Antwort 16.11.2023 von Gülistan Yüksel SPD
Nach aktuellem Zeitplan ist die 1. Lesung zur zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts in der 48. Kalenderwoche terminiert.
Antwort 30.10.2023 von Gülistan Yüksel SPD
Ich verweise auf meine ausführliche Antwort an Sie vom 24.10.
Antwort 24.10.2023 von Gülistan Yüksel SPD
Leider kann ich Ihnen momentan keinen konkreten Zeitplan nennen. Ich setze mich aber weiterhin mit aller Kraft für eine Umsetzung ein.
