Könnten sie mir bitte erklären. Warum ihre Partei unsere Chat kontrollieren wollen?, und das durch ein Gesetz in Europa Parlament noch bekräftigen.
Sehr geehrte Herr Pott,
ich finde es nicht richtig, was zur Zeit die Europäische Parlament mit der europäischen Bevölkerung vor hat. Manchmal denke, dass wir schon längst in eine Diktatur sind. Es wird schon kontrolliert sowie damals in der DDR. Ich hoffe, dass diese Gesetz nicht zustande kommt. Meine Quelle ist Osus.tv.
Sehr geehrte Frau H.,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Abstimmungsverhalten bei der sogenannten Chatkontrolle.
Zunächst möchte ich klarstellen, dass ich als Abgeordneter des Niedersächsischen Landtages nicht an den betreffenden Abstimmungen im Europäischen Parlament beteiligt war. Gleichwohl nehme ich Ihre Sorgen sehr ernst.
Für mich und die SPD gehören der wirksame Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt und der Schutz unserer Grundrechte untrennbar zusammen. Eine flächendeckende, anlasslose Kontrolle privater Kommunikation oder eine Schwächung sicherer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung lehne ich ab. Alle Bürgerinnen und Bürger unter Generalverdacht zu stellen, wäre weder verhältnismäßig noch ein überzeugender Weg, um Täter gezielt zu verfolgen.
Bei der Abstimmung im März 2026 ging es nicht um ein grundsätzliches Nein zum Kinderschutz. Das Europäische Parlament hatte sich vielmehr zunächst für eine befristete und deutlich eingegrenzte Übergangsregelung ausgesprochen. Danach sollten Erkennungsmaßnahmen verhältnismäßig und zielgerichtet sein, nicht für Ende-zu-Ende-verschlüsselte Kommunikation gelten und sich insbesondere auf bereits bekanntes oder konkret als verdächtig gemeldetes Material beschränken. Dieser grundrechtsorientierte Kompromiss fand auch die Unterstützung der Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten.
Eine Einigung mit dem Rat kam damals jedoch nicht zustande. Das Parlament lehnte es anschließend ab, die wesentlich weitergehende Ratsposition unverändert zu übernehmen. Deshalb lief die bisherige Übergangsregelung am 3. April 2026 zunächst aus.
Inzwischen wurde eine neue, bis zum 3. April 2028 befristete Übergangsregelung beschlossen. Gegenüber dem ursprünglichen Ratsvorschlag konnte das Europäische Parlament wichtige Schutzvorkehrungen durchsetzen. Insbesondere ist Ende-zu-Ende-verschlüsselte Kommunikation ausdrücklich vom Anwendungsbereich ausgenommen. Damit ist jedoch noch keine Entscheidung über den langfristigen europäischen Rechtsrahmen gefallen.
Für die weiteren Verhandlungen bleibt meine Haltung klar: Kinderschutz ist wichtig! Er darf aber nicht als eine pauschale Begründung für eine anlasslose Massenüberwachung privater Kommunikation dienen. Notwendig sind zielgerichtete Ermittlungen gegen Tatverdächtige, eine bessere personelle und technische Ausstattung der Strafverfolgungsbehörden, die schnelle Löschung von Missbrauchsdarstellungen sowie wirksame Hilfen für betroffene Kinder. Sichere Verschlüsselung und die Vertraulichkeit privater Kommunikation müssen erhalten bleiben.
Mit freundlichen Grüßen
Guido Pott
Mitglied des Niedersächsischen Landtages
