Einbürgerung

Hakan Demir
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SPD
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Frage von Ahmadi J. •

Einbürgerung

Sehr geehrter Herr Hakan Demir,
ich habe habe Fragen zum Thema Einbürgerung,und zwar wenn man als minderjährige in Deutschland kam mehrere Jahre zur Schule gegangen ist, und Schulabschluss, Sprachkenntnisse B1 hat. Hat man als Jugendliche gut interpretiert Aufenthaltserlaubnis nach §25a ABS 1 erhalten. Zur welche Gruppe gehört man wird man nach 3 Jahre eingebürgert oder nach 5 Jahre? Also wenn man sich selbst finanziert und arbeitet.
Werde ich sehr dankbar wenn Sie mir Freundlicherweise antworten würden, vielen Dank!
Mit freundlichen Grüße
A

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr J.,

herzlichen Dank für Ihre Frage. 

Der Regelfall für die Einbürgerung ist eine Voraufenthaltszeit von 5 Jahren. 

Das gilt auch für Personen mit einem Aufenthaltstitel nach § 25 a des Aufenthaltsgesetz, denn die Voraussetzungen der "guten Integration" in § 25 a des Aufenthaltsgesetzes sind niedriger als die "besonderen Integrationsleistungen" im Staatsangehörigkeitsgesetz, bei der man nach 3 Jahren eingebürgert werden kann.

Natürlich können aber auch Personen mit einem Aufenthaltstitel nach § 25 a Aufenthaltsgesetz die "besonderen Integrationsleistungen" im Sinne des Staatsangehörigkeitsgesetzes erfüllen. Dazu gehören immer Sprachkenntnisse auf dem Niveau C1, die Lebensunterhaltssicherung sowie besondere berufliche, schulische oder ehrenamtliche Leistungen. 

Ob dies im Einzelfall vorliegt, entscheiden die lokalen Behörden. Die Kriterien für die besonderen beruflichen, schulischen oder ehrenamtlichen Leistungen für die Einbürgerung nach 3 Jahren sind dabei bewusst offen gehalten, damit die lokalen Behörden auf die Besonderheit des jeweiligen Falls eingehen können. 

Falls Sie vorab einmal abklären möchten, ob in Ihrem Fall eine Einbürgerung nach 3 Jahren möglich sein kann, empfehlen ich Ihnen ein Beratungsgespräch bei Ihrer lokalen Einbürgerungsbehörde oder eine Beratung durch eine sogenannten Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) in Anspruch zu nehmen (https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Migrationsberatung/). 

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir 

 

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