Entsprechend wird es meiner Kenntnis nach auch keine Änderungen zu der jetzigen Regelung geben:
Antwort 01.11.2023 von Hakan Demir SPD
Antwort 05.01.2024 von Hakan Demir SPD
Die begrüßenswerte Verbesserung gilt für zukünftig einwandernde Fachkräfte und führt zu einer Ungleichbehandlung von bereits hier lebenden ausländischen Fachkräften sowie von Deutschen mit ausländischen Eltern.
Antwort 06.10.2023 von Hakan Demir SPD
Ihre türkische Staatsangehörigkeit müssen Sie dann nicht mehr abgeben.
Antwort 02.10.2023 von Hakan Demir SPD
Laut Informationen aus dem Bundesinnenministerium ist die erste Lesung für Anfang November, die zweite und dritte für Anfang Februar 2024 angedacht.
Antwort 28.09.2023 von Hakan Demir SPD
Zudem halten viele Menschen es nicht mehr für zeitgemäß, sich zwischen zwei Ländern, zu denen enge Verbindungen bestehen, entscheiden zu müssen.
Antwort 28.09.2023 von Hakan Demir SPD
Nach Inkrafttreten im April 2024 kann Ihre Frau ihre alte Staatsangehörigkeit (unter entsprechenden Voraussetzungen) dann aber wiedererlangen, ohne die deutsche zu verlieren.