Nach Inkrafttreten im April 2024 kann Ihre Frau ihre alte Staatsangehörigkeit (unter entsprechenden Voraussetzungen) dann aber wiedererlangen, ohne die deutsche zu verlieren.
Antwort 28.09.2023 von Hakan Demir SPD
Antwort 28.09.2023 von Hakan Demir SPD
Auch wenn Sie langfristig ins Ausland gezogen sind oder Ihr deutscher Pass abgelaufen ist, so verlieren Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit
Antwort 11.10.2023 von Hakan Demir SPD
Nach den aktuellen Plänen ist es weiterhin so, dass Sie als Fachkraft eingebürgert werden können, aber erst, wenn Sie nach Ihrer Duldungszeit eine ausreichend lange Zeit in Deutschland gelebt haben
Antwort 25.09.2023 von Hakan Demir SPD
Laut Bundesinnenministerium wird die erste Lesung im Bundestag am 9. oder 10. November stattfinden.
Antwort 25.09.2023 von Hakan Demir SPD
Laut Bundesinnenministerium wird die erste Lesung im Bundestag am 9. oder 10. November stattfinden.
Antwort 28.09.2023 von Hakan Demir SPD
Wenn Sie mit Ihrer Rente Ihren Lebensunterhalt ohne Bezug von Sozialleistungen bewältigen, so steht Ihrer Einbürgerung nichts im Wege