Es ist weiterhin vorgesehen (§ 9 Staatsangehörigkeitsgesetz), dass Ehepartner:innen oder eingetragene Lebenspartner:innen eingebürgert werden können, wenn sie seit drei Jahren ihren rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben und die Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft seit zwei Jahren besteht.
Antwort 16.09.2023 von Hakan Demir SPD
Antwort 28.09.2023 von Hakan Demir SPD
Mir sind solche Fälle tatsächlich nicht bekannt
Antwort 16.09.2023 von Hakan Demir SPD
Möchten Sie neben der belarussischen eine weitere Staatsangehörigkeit erhalten, so müssen Sie bei den zuständigen Behörden in Ihrem Heimatland erfragen, ob es beispielsweise etwas wie eine Beibehaltungsgenehmigung gibt.
Antwort 16.09.2023 von Hakan Demir SPD
Eine Einbürgerung erfolgt immer auf Antrag, nicht automatisch.
Antwort 05.01.2024 von Hakan Demir SPD
Ich sehe die Regelung als Einstieg in einen großzügigeren Familiennachzug, der bei guten Erfahrungen auch auf weitere Gruppen ausgeweitet werden sollte.
Antwort 16.09.2023 von Hakan Demir SPD
Eine Einbürgerungszusage gilt im Regelfall ein Jahr lang. Konkrete Fragen zu Ihrem Antrag und der Dauer der Bearbeitung klären Sie bitte mit Ihrer zuständigen Einwanderungsbehörde.