Die doppelte Staatsangehörigkeit wird für alle Menschen möglich sein, ob für Menschen, die mit einem ausländischen Pass in Deutschland aufgewachsen sind, für eingebürgerte Deutsche, die vielleicht erst als Erwachsene nach Deutschland gekommen sind oder für Deutsche, die im Ausland eine andere Staatsangehörigkeit annehmen.
Ich bin der Meinung, dass Menschen wie Sie, die beispielsweise durch Berufstätigkeit und Pflege keine Kapazitäten für einen Integrationskurs haben und die ja sonst alle Voraussetzungen wie Lebenszeit in Deutschland, Lebensunterhalt oder Sprachkenntnisse erfüllen, auch eingebürgert werden können sollten.
Im Bereich der Wiedereinbürgerung sind aktuell keine Änderungen geplant. Allerdings profitieren ehemalige Deutsche ohnehin von erleichterten Einbürgerungsbedingungen, u.a. dadurch, dass ihr deutscher Schulabschluss den Nachweis von Sprachkenntnissen und den Integrationskurs ersetzt.
Es gilt die Rechtslage bei Abschluss des Verfahrens, nicht die Rechtslage bei Antragsstellung.
Meiner Einschätzung nach wird sich dieser Kurs auch nach den Wahlen in der Türkei nicht ändern.
Ja, das wird möglich sein.