Die Mehrstaatigkeit soll dabei so geregelt werden, dass alle bisherigen Beschränkungen wegfallen. Es werden deshalb auch keine Nachweise über die Niederlegung (oder über den Nicht-Besitz) ausländischer Staatsangehörigkeiten mehr notwendig sein.
Antwort 24.08.2023 von Hakan Demir SPD
Antwort 24.08.2023 von Hakan Demir SPD
Wir werden diese Arbeit mit Priorität im 4. Quartal angehen - ich kann Ihnen aber noch keinen Zeitpunkt des Inkrafttretens versprechen.
Antwort 21.09.2023 von Hakan Demir SPD
Die Aussagen auf der Webseite des BKA sind also korrekt, sie geben die aktuelle Praxis der Fluggastdatenverarbeitung korrekt wider.
Antwort 18.08.2023 von Hakan Demir SPD
Als Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Geduldete können Sie diese verlängern lassen oder beispielsweise eine Niederlassungserlaubnis beantragen
Antwort 24.08.2023 von Hakan Demir SPD
Wir werden diese Arbeit mit Priorität im 4. Quartal angehen - ich kann Ihnen aber noch keinen Zeitpunkt des Inkrafttretens versprechen.
Antwort 18.08.2023 von Hakan Demir SPD
Ja, mit der Staatsangehörigkeitsreform werden doppelte Staatsangehörigkeiten generell ermöglicht