Wichtig ist: Sie dürfen auf keinen Fall die ausländische Staatsangehörigkeit annehmen, bevor das Gesetz in Kraft ist.
Ich setze mich für eine zeitnahe Umsetzung dieser Regelung ein, kann Ihnen aber noch keinen genauen Zeitplan versprechen.
Grundsätzlich ist es möglich, dass auch Minderjährige, denen aktuell nur vorübergehend die Mehrfachstaatsangehörigkeit erlaubt ist, in Zukunft dauerhaft von der Hinnahme der Mehrfachstaatsangehörigkeit profitieren.
Zentrale Bausteine sind dabei die generelle Ermöglichung der Mehrfachstaatsangehörigkeit und die Absenkung der Fristen für die Einbürgerung und für den Erwerb der Staatsangehörigkeit für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern.
Die 5 Jahre Aufenthaltszeit eines Elternteils müssen bei Geburt des Kindes erfüllt sein, ein nachträgliches Erreichen der 5 Jahre ist nicht möglich.
Sie können sich vorstellen, dass ich mich als Sozialdemokrat nicht über das Ergebnis freue.