Zu einer möglichen Klage gegen das Gesetz liegen mir keine Informationen vor
Ich würde aus der Kommunikation unterschiedlicher Daten keine verfassungsrechtlichen Bedenken ableiten.
Ich nehme an, dass sie die sogenannte vorübergehende Hinnahme der Mehrstaatigkeit ansprechen, die es unter der alten Rechtslage gab.
Das Bundesjustizministerium und das Bundesamt für Justiz haben im Jahr 2018 grundsätzlich festgelegt, dass bei der Fristberechnung der Tag der Verkündung nicht mitgerechnet wird, da hier ein Ereignis im Sinne des § 187 Absatz 1 BGB in Gang gesetzt wird
as Länderrundschreiben wird zeitnah versandt werden, voraussichtlich in der kommenden Woche.
Ab dem 27.06. wenden die Behörden die neue Rechtslage an - denn mit diesem Datum ist das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts in Kraft getreten. Dies gilt für neue Fälle ebenso wie für bereits in Bearbeitung befindliche Fälle.