Die finale, unterschriftsreife Fassung des Gesetzes ist jetzt aber fertiggestellt und die Unterschrift der zuständigen Mitglieder der Bundesregierung sowie durch den Bundespräsidenten wird zeitnah erfolgen
Nach der Billigung durch den Bundesrat musste - wie bei jedem Gesetz - durch das Bundesamt für Justiz erst die finale, redaktionell bearbeitete Fassung des Gesetzes erstellt werden. Dies hat noch etwas Zeit in Anspruch genommen - verfassungsrechtliche Bedenken oder andere Hinderungsgründe gibt es aber nicht. Die finale, unterschriftsreife Fassung des Gesetzes ist jetzt aber fertiggestellt und die Unterschrift der zuständigen Mitglieder der Bundesregierung sowie durch den Bundespräsidenten wird zeitnah erfolgen.
Grundsätzlich gilt die Voraufenthaltszeit, ab dem Zeitpunkt, wo man "rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt" in Deutschland hat. In der Regel ist das der erste auf Dauer angelegte Aufenthaltstitel.
Auch ein Freiwilliges Soziales Jahr kann hier sicherlich als ein Aspekt herangezogen werden. Im Gesetz ist das bewusst offengelassen.
Ein wichtiger Hinweis noch: wenn Sie aktuell über eine Ausbildungsduldung verfügen, wechselt Ihr Titel nicht automatisch. Den Titel Ausbildungsduldung gibt es für Personen, die mit ihrer Ausbildung den Lebensunterhalt nicht sichern können, weiterhin.
Sprachkenntnisse auf dem Niveau C 1 werden für die beschleunigte Einbürgerung nach 3 Jahren notwendig sein. Bei der regulären Anspruchseinbürgerung nach 5 Jahren bleibt es beim Sprachniveau B 1.