Zum genauen Unterzeichnungsdatum kann ich Ihnen leider noch keine Auskunft geben. Sobald die Unterzeichnung erfolgt ist, wird das Gesetz aber im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, sodass für alle einsehbar transparent ist, wann das Gesetz final in Kraft treten wird.
Frage von Birgid M. • 13.02.2024
Antwort von Hakan Demir SPD • 13.02.2024
Frage von Mehmet T. • 13.02.2024
Antwort von Hakan Demir SPD • 13.02.2024
Ich bitte Sie und alle anderen Interessierten daher noch um etwas Geduld, wenn behördenseitig noch Verfahrensfragen geklärt werden müssen.
Frage von Annika J. • 13.02.2024
Antwort von Hakan Demir SPD • 13.02.2024
An den Bedingungen für die Wiedereinbürgerung wurde im Rahmen der gerade abgeschlossenen Reform nichts verändert. Das Verfahren ist hier gut dargestellt:
Frage von Alexander H. • 12.02.2024
Antwort von Hakan Demir SPD • 13.02.2024
Sollte eine Person also berechtigt sein, neben der deutschen Staatsangehörigkeit zwei weitere Staatsangehörigkeiten zu besitzen, wäre von deutsche Seite auch das erlaubt.
Frage von Ilya S. • 12.02.2024
Antwort von Hakan Demir SPD • 07.03.2024
Ja, auch für Personen aus Belarus gibt es die Möglichkeit, ein Passersatzdokument ausgestellt zu bekommen.
Frage von Esma Ö. • 12.02.2024
Antwort von Hakan Demir SPD • 13.02.2024
Einbürgerungen von Studierenden sind durch das Gesetz nicht grundsätzlich ausgeschlossen, sondern nur dann, wenn die Person sich mit einem Studierenden-Visum in Deutschland aufhält.