Die Chancenkarte ist eine neue Möglichkeit, zur Arbeitssuche nach Deutschland zu kommen. Bisher ist es ja so, dass man nur mit Studienabschluss oder mit einer Berufsausbildung, die mit einer deutschen Ausbildung gleichwertig ist, zur Arbeitsplatzsuche nach Deutschland kommen kann.
zur Gültigkeit oder Ungültigkeit von in der Vergangenheit vorgenommenen Einbürgerungen wurden im aktuellen Gesetzgebungsverfahren keine Entscheidungen getroffen.
Ziel der Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes ist es vor allem, Menschen, die seit Jahren in Deutschland leben - die also hier ihren Lebensmittelpunkt haben, Steuern zahlen, Familien gründen, Teil dieses Landes sind - gleiche Rechte und vollständige Teilhabe zu ermöglichen.
Ihre Behörde hat insoweit Recht, dass sie bei der Ausstellung der Einbürgerungszusicherung die aktuelle Rechtslage anwendet.
Durch die kürzeren Fristen bei der Voraufenthaltszeit und durch die Einbürgerung von bereits sehr lange in Deutschland lebendenden Menschen wird außerdem die Zahl der Menschen in der Zuständigkeit der entsprechenden Ausländerbehörden / Einwanderungsbehörden reduziert. Insgesamt stimme ich Ihnen aber zu, dass auf die Behörden durch die zu erwartende steigende Fallzahl mehr Arbeit zukommt.
Und gerne können wir das Verfahren zur Beibehaltung der bisherigen Staatsangehörigkeit an dem vorgeschlagenen Beispiel durchspielen: