Frage von Ahmadi J. • 01.04.2024
Einbürgerung
Hakan Demir
Antwort 10.04.2024 von Hakan Demir SPD

Falls Sie vorab einmal abklären möchten, ob in Ihrem Fall eine Einbürgerung nach 3 Jahren möglich sein kann, empfehlen ich Ihnen ein Beratungsgespräch bei Ihrer lokalen Einbürgerungsbehörde oder eine Beratung durch eine sogenannten Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) in Anspruch zu nehmen

Hakan Demir
Antwort 02.04.2024 von Hakan Demir SPD

Duldungszeiten gelten nicht als rechtmäßiger Aufenthalt und werden deshalb nicht angerechnet. Es zählt erst die Zeit, in der Sie einen Aufenthaltstitel vorweisen können.

Hakan Demir
Antwort 10.04.2024 von Hakan Demir SPD

Nach der neuen Rechtslage entschieden werden auch Fälle, die vor dem 27.06. eingehen, aber erst nach dem 27.06. bearbeitet werden. Ob angesichts der Arbeitsauslastung ihrer lokalen Einbürgerungsbehörde die "Gefahr" besteht, dass ihr Antrag bereits in den nächsten 3 Monaten bearbeitet wird und noch nach der alten Rechtslage entschieden wird, kann ich nicht einschätzen.

Hakan Demir
Antwort 02.04.2024 von Hakan Demir SPD

Leistungen wie zum Beispiel Kindergeld, Rente, Arbeitslosengeld I oder BAföG haben keinen Einfluss auf den Einbürgerungsanspruch.

Hakan Demir
Antwort 17.06.2024 von Hakan Demir SPD

Ich denke nicht, dass die Verantwortung dafür bei einer Partei liegt. Es handelt sich vielmehr um ein komplexes gesellschaftliches Problem mit verschiedenen wirtschaftlichen, politischen und sozialen Ursachen.

Hakan Demir
Antwort 21.04.2024 von Hakan Demir SPD

Wie bereits mitgeteilt, erfolgt eine Einbürgerung immer auf Antrag.