Ich bitte Sie und alle anderen Interessierten daher noch um etwas Geduld, wenn behördenseitig noch Verfahrensfragen geklärt werden müssen.
Antwort 13.02.2024 von Hakan Demir SPD
Antwort 13.02.2024 von Hakan Demir SPD
An den Bedingungen für die Wiedereinbürgerung wurde im Rahmen der gerade abgeschlossenen Reform nichts verändert. Das Verfahren ist hier gut dargestellt:
Antwort 13.02.2024 von Hakan Demir SPD
Sollte eine Person also berechtigt sein, neben der deutschen Staatsangehörigkeit zwei weitere Staatsangehörigkeiten zu besitzen, wäre von deutsche Seite auch das erlaubt.
Antwort 07.03.2024 von Hakan Demir SPD
Ja, auch für Personen aus Belarus gibt es die Möglichkeit, ein Passersatzdokument ausgestellt zu bekommen.
Antwort 13.02.2024 von Hakan Demir SPD
Einbürgerungen von Studierenden sind durch das Gesetz nicht grundsätzlich ausgeschlossen, sondern nur dann, wenn die Person sich mit einem Studierenden-Visum in Deutschland aufhält.
Antwort 13.02.2024 von Hakan Demir SPD
Das Einbürgerungsverfahren wird von der Behörde geführt, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, also am Erstwohnsitz.