Wie Sie richtigerweise schreiben, können Sie im Zeitraum, in der die Einbürgerungszusicherung gültig ist, einfach abwarten, bis das Gesetz in Kraft tritt, und dann ebenfalls von der durch das neue Gesetz erlaubten Mehrstaatigkeit profitieren.
Antwort 08.02.2024 von Hakan Demir SPD
Antwort 09.02.2024 von Hakan Demir SPD
Leider kann ich Ihnen weder Updates noch konkrete Zeitpläne nennen
Antwort 08.02.2024 von Hakan Demir SPD
Einbürgerungszusicherungen sind ja in der Regel 2 Jahre gültig und können darüber hinaus auch verlängert werden.
Antwort 09.02.2024 von Hakan Demir SPD
Leider kann ich Ihnen weder Updates noch konkrete Zeitpläne nennen.
Antwort 23.02.2024 von Hakan Demir SPD
Dies wurde auch im Koalitionsvertrag so festgehalten: "Beschäftigte in geeigneten Tätigkeiten erhalten einen Erörterungsanspruch über mobiles Arbeiten und Homeoffice. Arbeitgeber können dem Wunsch der Beschäftigten nur dann widersprechen, wenn betriebliche Belange entgegenstehen.
Antwort 06.02.2024 von Hakan Demir SPD
Wie bisher erfolgt eine Einbürgerung für im Ausland lebende Deutsche über das Bundesverwaltungsamt. Hier hat es keine Änderungen gegeben.