Wann erhalten Pflegekinder mit Behinderung die selbe Unterstützung wie behinderte Kinder in Herkunftsfamilien?

Hanna Steinmüller
Hanna Steinmüller
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Simone W. •

Wann erhalten Pflegekinder mit Behinderung die selbe Unterstützung wie behinderte Kinder in Herkunftsfamilien?

3Jahre gab es für unser Pflegekind keine behinderungsbedingte Unterstützung oder Beratung, dann sollte er mit Vollzeitinklusion in den Kiga. Dies wurde in TÜ nicht akzeptiert.Analog des BTHG haben wir Einzelasistenz zur Teilhabe gerichtlich erstritten.Ergebnis, das Jugendamt wollte uns das Kind wegnehmen und günstiger unterbringen.Über20.000€mussten wir einsetzen um dies zu verhindern.Wir haben ALLE PARTEIEN ANGESCHRIEBEN,nur die Linke stand uns bei.Statt Pflegeeltern zu fördern wird Überforderung unterstellt, Kinder in Heime gesteckt oder diese können jahrelang da keine Inklusion finanziert wird nicht zur Schule.Als aktiver Beistand erlebe ich dies immer wieder,sehe auch wie leibliche Familien mit behinderten Kindern unterstützt werden.Wo sind Sie wenn wir unsere Politiker benötigen?Wer ist außerhalb Wahlen Ansprechpartner?Ist Ihnen bewusst, wie viele Pflegekinder jedes Jahr ihre Familien verlassen müssen, da sie ohne Unterstützung nicht tragbar sind und wie viele Heimkosten entstehen

Hanna Steinmüller
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Liebe Frau W.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Das Vorgehen des Jugendamts, von dem Sie berichten, schockiert mich. Auch wenn ich keine Expertin für das Jugendhilfe-Recht bin, kann mir jedoch nicht vorstellen, dass es im Sinne des Gesetzgebers ist.

Wir Grüne wollen, dass alle Menschen in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens gleichberechtigt teilhaben können. Wer, wie einige Menschen mit Behinderungen, dazu Unterstützung braucht, soll diese im benötigten Umfang erhalten. Das gilt für uns gerade auch für Kinder. Dabei darf es keinen Unterschied machen, ob es sich um leibliche Kinder oder Pflegekinder handelt. Eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass gleichberechtigte Teilhabe gelingt, ist, dass die Menschen mit Behinderungen bzw. deren Eltern frei darüber entscheiden können, wer sie wobei, wann, wie und wo unterstützt. Für dieses uneingeschränkte Wunsch- und Wahlrecht sowie die Gleichbehandlung von Kindern mit Behinderung, ob in Pflege- oder Herkunftsfamilie, werden wir uns auch in der nächsten Wahlperiode stark machen.

Ich wünsche Ihnen von Herzen, dass sich die Zusammenarbeit mit dem Jugendamt bei Ihnen verbessert.

Herzliche Grüße

Hanna Steinmüller

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