Frage an Hans-Werner Kammer bezüglich Verkehr

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Hans-Werner Kammer
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Frage an Hans-Werner Kammer von Karl L. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Kammer,

tut mir leid, ich muss (ungläubig) nachhaken.

Sie meinen also, wegen Bagatellen, die keine weitere Untersuchung staatlicher (!) Stellen nach sich zogen, sei eine dermaßen scharfe neue Sicherheitsrichtlinie zwingend erforderlich? Dabei finde ich Ihre Zahl von 100 Bagatellzwischenfällen (so die Statistik denn korrekt aufgestellt wurde und auf deutsche! Traditionsschiffe! anwendbar ist) nicht besonders beeindruckend, wenn man bedenkt, dass von 100 Schiffen und einem Zeitraum von 14 Jahren die Rede ist. Wo bleibt denn da der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit? Das Versprechen, Augenmaß walten zu lassen?

Die Statistik des BMVI wird jedoch zusätzlich zweifelhaft, wenn von Ihnen und Ihren Kollegen wieder und wieder Unfälle angeführt werden, die gar keine deutschen Traditionsschiffe betreffen.
Wo kann ich denn Ihre Statistik einsehen? Gibt es die Möglichkeit, nach dem Informationsfreiheitsgesetz die Veröffentlichung der dem BMVI vorliegenden "Unfall"statistik zu fordern?

Was mich weiterhin interessiert: inwiefern tragen die Regelungen der neuen Sicherheitsverordnung dazu bei, eine Wiederholung der 7 "schweren" Zwischenfälle zu verhindern? Das lässt sich bei einer so begrenzten Zahl sicherlich schlüssig erläutern.

Zum Vergleich: zwischen 2002 und 2010 gab es auf dem wohl am professionellsten geführten deutschen Segelschulschiff (nicht Traditionsschiff) Gorch Fock gleich drei tödliche Unfälle. Das Schiff erfüllt, wie Sie sicherlich bestätigen werden, bereits jetzt alle Anforderungen der alten wie der neuen Sicherheitsrichtlinie und darüber hinaus.
Davon sind die Traditionsschiffe durch ihre auf umsichtige, auf Prävention geschulte Stammmannschaft, gottseidank sehr, sehr weit entfernt.
Haben Sie sich einmal ein Bild davon gemacht, was in der Ausbildung der Stammannschaften auf Traditionsschiffen alles geleistet wird?

Mit freundlichen Grüßen
Karl Lauer

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CDU

Sehr geehrter Herr Lauer,

bezüglich der vom BMVI genutzten Unfallstatistik kontaktieren Sie bitte mein Büro unter hans-werner.kammer@bundestag.de. Hierzu ist grundsätzlich auch festzuhalten, dass das Verkehrsministerium unabhängig von der Frage bisheriger Unfälle prüfen muss, ob Handlungsbedarf besteht. Wenn es zu Zwischenfällen im Anwendungsbereich der Regelung kommt, wird niemand die Aussage des Ministeriums akzeptieren, bisher sei ja noch nichts passiert.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Werner Kammer