Fragen und Antworten

Portrait von Harald von Herget
Antwort von Harald von Herget
FREIE WÄHLER
• 19.09.2017

(...) Zum Betreuungsgeld möchte ich sagen, dass ich direkte Transferzahlungen in Geld eher ablehne, weil sie oft nicht das erreichen, was sie bezwecken. Das Ziel, dass Eltern ihre Kinder selbst erziehen ist völlig richtig und die FREIEN WÄHLER sind für die Stärkung der Familie. (...)

Portrait von Harald von Herget
Antwort von Harald von Herget
FREIE WÄHLER
• 04.09.2017

(...) Ja, wenn ich in den Bundestag gewählt werde, werde ich daran mitwirken, dass im Interesse der Kinder von getrennten Eltern schnellstmöglich das Familienrecht mit der von Ihnen genannten Zielsetzung modernisiert wird. Es ist der Grundsatz der Gleichberechtigung in der Erziehung nach Trennung gesetzlich zu verankern. Dies fordert als Standard bereits die einstimmige Europaratsresolution 2079/15. (...)

E-Mail-Adresse

Über Harald von Herget

Ausgeübte Tätigkeit
Rechtsanwalt
Berufliche Qualifikation
Jurist
Geburtsjahr
1963

Harald von Herget schreibt über sich selbst:

Portrait von Harald von Herget

Als Direktkandidat der FREIEN WÄHLER trete ich an für einen Neubeginn aus der Bürgerschaft heraus. Politik ist meine Leidenschaft. Lebenserfahrung ist mein Pluspunkt und Beharrlichkeit ist meine Stärke. Ihr Ansprechpartner in Berlin zu sein, ist mein Auftrag.
Mein politisches Ziel
Eine gute Zukunft für unsere Kinder und Bürger des Wahlkreises. Für den Erhalt unserer schönen Starnberg-Ammersee Region als Wohn- und Arbeitsort will ich als Abgeordneter des Bundestages arbeiten. Meine politischen Ziele und Themen im Einzelnen siehe nächste Rubrik.
Mein Werdegang
Geboren in München, aufgewachsen bei Gauting. Zuerst Politik studiert, dann Jura. Ich habe über 12 Jahre in Berlin gelebt und Familie dort gegründet. Von Beruf Rechtsanwalt und international Schiedsrichter in Domain-Streitigkeiten, nebenberuflich Publizist (Verleger). Mehr erfahren Sie über mich auf www.vonherget.de
Rufen Sie mich an unter 0160-7071193 oder schreiben Sie mir, @hergetweed oder per email oder whatsapp.

Mehr anzeigen Weniger anzeigen

Kandidaturen und Mandate

Kandidat Bundestag Wahl 2017

Angetreten für: FREIE WÄHLER
Wahlkreis
Starnberg - Landsberg am Lech
Wahlkreisergebnis
2,40 %
Wahlliste
Landesliste Bayern
Listenposition
43

Politische Ziele

Sozialpolitik, Demokratie, Heimat und Europa sind meine politischen Schwerpunkte.

Meine politischen Schwerpunkte sind geprägt durch meine Herkunft mütterlicherseits aus Böhmen, die Erfahrung der deutschen Teilung und Wiedervereinigung, meine juristische Ausbildung und meine Tätigkeit als stellvertretender Vorsitzender des Bundesfachausschusses Soziales der FREIEN WÄHLER.

 

Familienpolitik

Die Familien stärken ist ein Hauptanliegen der FREIEN WÄHLER wie mir.

  • kostenlose Kindergartenplätze und bezahlbare Krippenplätze
  • steuerliche Begünstigung von Familien
  • Modernisierung des Familienrechts

Kostenfreie und in Ballungsräumen verfügbare Kindergartenplätze sind wichtiger als eine Kindergelderhöhung. Vielmehr sollte zur Finanzierung der Kindergartenplätze einschließlich Personal ein Teil des Kindergeldes verwendet werden. So werden die in Deutschland lebenden Kinder und Eltern gezielter unterstützt.

Für ein Familiensplitting, einen Steuertarif, der an die Elterneigenschaft anknüpft, werde ich im Bundestag eintreten, wenn ich gewählt werde.

Wichtig ist mir die Modernisierung des Familienrechts mit dem Ziel der Stärkung der Familie, ob die Eltern zusammenleben oder nicht.

Der Bundesfachausschuss Soziales der FREIEN WÄHLER hat sich für eine Gleichberechtigung in der Erziehung der getrennten Eltern ausgesprochen. Das Familienrecht ist zu modernisieren, da es dem Kindeswohl schadet, wenn das gemeinsame Kind zum gerichtlichen Streitgegenstand gemacht wird. Das Residenz- und das Doppelresidenzmodell sind nach BGH Beschluss vom 1.2.2017 gleichwertig. Die Verdreifachung der gerichtlichen Kindschaftssachen in den letzten 15 Jahren zeigt, wie untauglich der gegenwärtige Stand ist. Der einstimmigen Empfehlung des Europarats in Resolution 2079/15, die Doppelresidenz von Trennungskindern als Standard einzuführen, ist zu folgen. Es ist gesetzlich zu regeln, dass nach Trennung der Eltern das gemeinsame Kind hälftig bei beiden Eltern lebt, solange die Eltern nichts anderes vereinbaren.

  • Dies sichert die Freiheit der Eltern und Selbstbestimmung der Familien.
  • Dieser Schritt setzt die gemeinsame elterliche Sorge um und schließt regelmäßig einen Antrag auf Aufenthaltsbestimmungsrecht aus.
  • Diese Regelung spart Richterstellen, erfordert aber mehr Vermittlung und Mediation.
  • Von den Eltern kann das Verhandeln und eine Einigung im Interesse des Kindeswohls verlangt werden, weil die Eltern immer Eltern und ihrem Kind zur Pflege und Erziehung verpflichtet bleiben.

Zur gerechten Lösung der subsidiären monetären Fragen ist das Rosenheimer Unterhaltsberechnungsmodell entwickelt worden. Es sollte zeitgleich eingeführt werden, um eine Prozesslawine bei unveränderter Sorgerechtslage zu vermeiden.

Zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf gehört ein Arbeitszeitrecht, das Eltern, Vätern wie Müttern, erlaubt, für einige Jahre weniger zu arbeiten und dann, wenn sie wieder mehr arbeiten können, weil ihre Kinder weniger Betreuung (aber doch weiter Erziehung) brauchen, zu einer Vollzeitstelle zurück zu kehren. Das dies nicht ein Privileg vom öffentlichen Dienst bleibt, motiviert mich zur Zukunftsgestaltung.

 

Rentenpolitik

Weiter ist mir die Modernisierung der Rente, ein Auskommen mit dem Einkommen der Altersversorgung ein großes Anliegen. Sowohl die Basis der Versicherten als auch der Einkommensarten sind neu zu bemessen, da sich die Wertschöpfung durch die Digitalisierung verlagert. An der Korrektur der Fehlentwicklungen der vergangenen Merkel-Regierungszeit arbeite ich mit.

Ich trete für eine solidarische Rente ein, nämlich die Einzahlung eines Basisbetrages aller Erwerbstätigen in eine Kasse, wie die erfolgreichen Bespiele Schweiz und Österreich zeigen. Erwerbstätige, die in Berufen tätig sind wo es keine Betriebsrenten gibt, sind gleichermaßen wie andere Bürger vor Altersarmut zu schützen.

Die Absenkung des Rentenniveaus lehne ich ab.

Die Leistung der Mütter bei der Rente ist endlich wirklich anzuerkennen. Daher bin ich, wie die FREIEN WÄHLER für die Vergütung der Mütter mit Rentenpunkten auch bei den Kinder-Geburtsjahrgängen vor 1992.

 

Demokratie

Ein weiterer politischer Schwerpunkt ist für mich die Demokratie. So hat mein Antrag auf Stärkung der Rechte der Rundfunkteilnehmer Aufnahme in das Bundeswahlprogramm der FREIEN WÄHLER gefunden.

Die Beitragszahler sollen in einer Rundfunkwahl die Rundfunkräte bestimmen.

Damit wird das Legitimationsproblem der haushaltsbezogenen Abgabe gelöst und gleichzeitig die Staatsferne des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks gesichert. Die Beitragszahler bekommen mittelbar Einfluss auf die Programmgrundzüge und die Beitragshöhe. Umgekehrt kann endlich die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wachsen, da der Grundsatz „wer zahlt schafft an“ einleuchtet und die Identifikation mit dem elektronischen Massenmedium Rundfunk zunehmen wird. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk kann seine demokratiestärkende, weil für die politische Willensbildung erforderliche Meinungsvielfalt sichernde Funktion dann wieder besser als in den vergangenen Jahren ausüben. Die Sozialwahl der Versicherten ist ein Beispiel für die praktische Umsetzung.