Frage an Herbert Woerlein bezüglich Soziale Sicherung

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Herbert Woerlein
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Frage von Martin L. •

Frage an Herbert Woerlein von Martin L. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Woerlein

Das Behindertengleichstellungsgesetz ist ungenügend.

Wir sind eine große Gruppe Rollstuhlfahrer aus dem Augsburger Raum und leiden jeden Tag ,wegen fehlenden Rampen und fehlenden behindertengerechten Toiletten an bzw. in Restaurants und Cafés etc.,darunter, dass wir nicht am öffentlichen Leben teilhaben können.
Leider verhindern Stufen und unzugängliche schmale Toiletten den Rollstuhlfahrenr das Besuchen von Restaurants etc. und dass ist leider ein alltägliches Problem.

Wann wird von gesetzlicher Seite aus endlich dafür gesorgt ,dass Restaurants, cafes etc. auch mit bestehenden Konzessionen angehalten werden einen barrierefreien Zugang und behindertengerechte Toiletten zu instalieren.

Im Ausland klappt dies meist besser!

Bitte reagieren Sie auf unser Problem Ergebnisorientiert.

Danke für Ihre Annahme

Mit freundlichen Grüßen

Martin Lemke

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Lemke,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne - wie gewünscht - ergebnisorientiert beantworten werde. In meinem "früheren Leben" als Pädagoge und Schulleiter habe ich mit viel Herzblut Ihr Anliegen vertreten. So ist es mir gelungen, dass Schülerinnen und Schülern mit Handicap genau wie andere Kinder und Jugendliche am Schulleben in all seinen Facetten teilhaben können.

In der Schule war das insofern leicht, als dass es sich bei Schulen um öffentliche Einrichtungen handelt, die an Vorschriften zur Barrierefreiheit gebunden sind. Bei den von Ihnen angesprochenen Restaurants und Cafes ist dies richtig kompliziert, aber wir werden auch hier individuelle Lösungen erzielen. 

Meine Nachfrage bei unseren Juristen in der Fraktion ergab, dass es sich in diesem Fall um eine Kollision von Grundrechten handelt. Juristen sprechen hier vom Prinzip der praktischen Konkordanz, so benannt von dem Verfassungsrechtler Konrad Hesse.

Auf Ihre konkrete Situation bezogen heißt das, das Bundesverfassungsgericht hat zwei Grundrechte im Auge zu behalten: Ihr Grundrecht auf Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und das Grundrecht des Unternehmers bei der Wahrnehmung seiner unternehmerischer Interessen. 

Lassen Sie mich das verdeutlichen. Eine generelle gesetzliche Vorgabe nach Barrierefreiheit könnte in einzelnen Fällen den Unternehmer in seiner Existenz gefährden. Gerade im städtischen Bereich sind Unternehmer in der Gastronomie an zahlreiche Gesetze und Auflagen gebunden, die die Sache verkomplizieren. Da ist zum einen der Denkmalschutz, der Barrierefreiheit zwar nicht verhindern will, es aber sehr kompliziert macht. Ein anderes Problem ist das Verkehrswegerecht, was den Bau von Rampen häufig erschwert oder gar unmöglich macht. 

Aus diesen Gründen ist der Gesetzgeber mit seinen Vorgaben eher vorsichtig und baut auf das Verantwortungsbewusstsein der Unternehmer in der Gastronomie. Nun komme ich zu der von Ihnen gewünschten Ergebnisorientierung. Ich schlage vor, dass wir uns zusammensetzen und eine Liste erstellen, wo Sie besondere Probleme haben. Dann mache ich Termine mit den Restaurant- und Cafebetreibern aus, wo wir diese Probleme ansprechen und gemeinsam nach Lösungen suchen. Ich bin mir sicher, dass wir in aller Regel auf großes Verständnis stoßen werden. In vergleichbaren Fällen habe ich gute Erfahrungen mit dem Vorschlag einer mobilen Rampe gemacht, die nur bei Bedarf eingesetzt wird. Gerne bin ich auch bereit, eine solche Rampe komplett oder in Teilen zu finanzieren. 

Ich freue mich auf unser Treffen und bitte Sie um einige Terminvorschläge, bevorzugt an Montagen und Freitagen, da ich an diesen beiden Tagen gewöhnlich nicht in München bin. Für heute grüße ich Sie herzlich

 Ihr Herbert Woerlein