Antwort ausstehend von Hubertus Heil SPD
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Antwort 08.05.2026 von Hubertus Heil SPD
Die Witwenrente wird steuerlich daher nicht als „fremdes Einkommen“, sondern als Teil des persönlichen Gesamteinkommens behandelt. Dieses Vorgehen entspricht den allgemeinen Regeln des Einkommensteuerrechts.
Antwort 11.05.2026 von Hubertus Heil SPD
Für eine fachliche Beantwortung Ihres Anliegens müssen Sie sich bitte direkt an das BMF wenden.
