Das von Ihnen angesprochene Thema fällt nicht mehr in meinen Zuständigkeitsbereich als Bundestagsabgeordneter für meinen Wahlkreis, sondern unterliegt dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).
Sie haben es richtig zusammengefasst
Zu Ihrer Zahl: Die 2.000 Euro pro Monat sind nicht „inklusive“ eines zusätzlichen 12.000-Euro-Freibetrags. Die Aktivrente stellt bis zu 24.000 Euro Erwerbseinkommen pro Jahr steuerfrei – unabhängig davon gilt weiterhin der allgemeine Grundfreibetrag.
Um Interessenkonflikte zu vermeiden, gibt es bereits Regeln wie Anzeigepflichten, Verhaltensvorgaben und Transparenzpflichten, ergänzt durch Sanktionen bei Verstößen.
Mir ist wichtig, dass Menschen mit Behinderungen nicht durch das Raster fallen: Sie haben eine faire Entlohnung und einen wirksamen Diskriminierungsschutz verdient.
Vielmehr hat uns die Entwicklung der Energiepreise, die sich bereits seit letztem Jahr wieder auf Vorkriegsniveau stabilisiert haben, in unserer gemeinsamen Entscheidung bestätigt.