Antwort ausstehend von Hubertus Heil SPD
Antwort 22.06.2023 von Hubertus Heil SPD
Das übergeordnete Ziel bleibt ein angemessenes Lohnniveau sicherzustellen, in erster Linie durch Tarifverträge.
Antwort 12.07.2023 von Hubertus Heil SPD
Um offene Stellen zu besetzen, müssen wir Qualifizierung und das Nachholen von Berufs- und Bildungsabschlüssen einfacher gestalten.
Antwort 03.01.2023 von Hubertus Heil SPD
Sobald Sie im Jahr 2022 steuerpflichtig berufstätig waren, haben Sie ein Anrecht auf die Energiepreispauschale für Berufstätige in Höhe von 300 Euro.
Antwort 22.11.2022 von Hubertus Heil SPD
Unter bestimmten Voraussetzungen ist aber auch der Wechsel in eine andere Steuerklasse möglich, hier sollten Sie Ihr Finanzamt konsultieren.
Antwort 03.01.2023 von Hubertus Heil SPD
Da Sie im September nicht angestellt waren und Krankengeld bezogen haben, besteht für Sie die Möglichkeit, die 300 Euro im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung geltend zu machen.