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Antwort 11.07.2022 von Hubertus Heil SPD

Die Privilegierung der vorgezogenen Altersrenten durch einen früheren Rentenbezug ist allerdings gegenüber der Regelaltersrente auch an strengere Voraussetzungen gebunden.

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Antwort 01.07.2022 von Hubertus Heil SPD

Die Energiepreispauschale geht an einkommenssteuerpflichtige Erwerbstätige. Da die Abgeordnetenentschädigung zu Sonstigen Einkünften gezählt wird und diese nicht zu der begünstigten Gruppe gehören, die die Pauschale ausgezahlt bekommen, erhalten Bundestagsabgeordnete die Energiepreispauschale nicht.

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Antwort 11.07.2022 von Hubertus Heil SPD

Empfänger von Versorgungsbezügen (insbesondere Beamtenpensionäre) sowie Rentnerinnen und Rentner, die im Jahr 2022 keine Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit oder Einkünfte als Arbeitnehmer aus einer aktiven Beschäftigung erzielen, erhalten keine Energiepreispauschale (EPP).

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Antwort 13.06.2022 von Hubertus Heil SPD

Gehört man zu den 20 Prozent der Bestverdienenden in Deutschland, so ist man nicht auf die soziale Hilfe durch den Steuerzahler angewiesen und ist damit im Stande seine zu pflegenden Eltern zu unterstützen.

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Antwort 11.07.2022 von Hubertus Heil SPD

Wir wollen die Instrumente der Weiterbildungsförderung weiter ausbauen und damit den Weg Deutschlands in eine Weiterbildungsrepublik ebnen.

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Antwort ausstehend von Hubertus Heil SPD