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SPD
• 11.04.2024

Wird vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze neben dem Bezug einer Altersrente eine Beschäftigung ausgeübt und werden Beiträge abgeführt, wirken sich diese erstmalig ab Erreichen der Regelaltersgrenze rentensteigernd aus (§ 66 Absatz 3a SGB V).

Frage von Viktor K. • 30.01.2024
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SPD
• 14.03.2024

Beiträge zur Krankenkasse sind immer einkommensabhängig. Sie müssen für alle Einkommensarten Krankenversicherungsbeiträge bezahlen.

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