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Antwort von Hubertus Heil
SPD
• 25.03.2024

Um auch das Arbeiten neben der Rente attraktiver zu gestalten und Rentnerinnen und Rentnern mehr Flexibilität zu bieten, wurde am 1. Januar 2023 die Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten, die im Flexirentengesetz festgelegt wurde, aufgehoben

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