Es besteht keine Notwendigkeit oder Planung, das Renteneintrittsalter in der gesetzlichen Rentenversicherung weiter anzuheben oder gar einzelne Altersrenten abzuschaffen. Das gilt auch für die Rente für langjährig Versicherte oder die Rente für schwerbehinderte Menschen.
Trotzdem ist klar: Rentnerinnen und Rentner haben unsere Anerkennung verdient und müssen sich auf eine sichere Rente verlassen können. Dafür konnten wir in der aktuellen Legislaturperiode bereits viel erreichen.
Die Einführung des Bürgergelds im Jahr 2023 zielt darauf ab, Menschen in schwierigen Lebenslagen mehr Sicherheit zu bieten und sie langfristig in den Arbeitsmarkt zu integrieren:
Das System der VBL-Renten inklusive der Frage möglicher Anpassungen beruht im Kern auf tarifvertraglichen Vereinbarungen.
Das BMAS hat seine Prüfung beendet und gegenüber dem Petitionsausschuss Stellung genommen. Im Ergebnis kann eine abschlagsfreie Altersrente für schwerbehinderte Menschen ab Alter 60 nicht in Aussicht gestellt werden.
Die nicht beitragsgedeckten Leistungen lassen sich nicht exakt beziffern, denn es existiert in Wissenschaft und Praxis keine eindeutige und konsensfähige Abgrenzung dieser Leistungen
