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Antwort 05.07.2024 von Hubertus Heil SPD

Mit der allgemeinen Sicherungsfunktion der Bundeszuschüsse gewährleistet der Bund die dauerhafte Funktions- und Leistungsfähigkeit der Rentenversicherung auch unter sich verändernden ökonomischen und demografischen Rahmenbedingungen

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Antwort 01.07.2024 von Hubertus Heil SPD

In einem nächsten Schritt wäre auch eine Einbeziehung aller weiteren Personen in die gesetzliche Rentenversicherung (u.a. auch Beamt*innen und Abgeordnete) zu prüfen. Allerdings wäre ein solcher Ausbau der heute schwerpunktmäßig auf versicherte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausgerichteten gesetzlichen Rentenversicherung in eine Erwerbstätigenversicherung eine weitreichende Entscheidung.

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Antwort 05.07.2024 von Hubertus Heil SPD

Die Regelungen für Pensionen liegen in der Zuständigkeit des Bundesministeriums des Innern und für Heimat, so dass ich Ihnen hierzu keine Auskünfte erteilen kann

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Antwort 05.07.2024 von Hubertus Heil SPD

Die Bundeszuschüsse dienen nicht dazu, die Rentenversicherung zu subventionieren. Vielmehr haben die Bundeszuschüsse seit jeher eine allgemeine Sicherungsfunktion für die gesetzliche Rentenversicherung.

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Antwort 01.07.2024 von Hubertus Heil SPD

In einem nächsten Schritt wäre auch eine Einbeziehung aller weiteren Personen in die gesetzliche Rentenversicherung (u.a. auch Beamt*innen und Abgeordnete) zu prüfen. Allerdings wäre ein solcher Ausbau der heute schwerpunktmäßig auf versicherte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausgerichteten gesetzlichen Rentenversicherung in eine Erwerbstätigenversicherung eine weitreichende Entscheidung.

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Antwort 01.07.2024 von Hubertus Heil SPD

Die Bezeichnung „Rente mit 63“ ist irreführend, da es diese nicht mehr gibt: Der offizielle Name ist „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“. Diese wird oft „Rente mit 63“ genannt, weil alle vor 1953 Geborenen nach einer Versicherungszeit von 45 Jahren ohne Abschläge mit 63 Jahren in Rente gehen konnten.