Antwort 16.01.2024 von Ingo Flemming CDU
Die entsprechende lokale Kompetenz und Ansprechbarkeit liegt hierbei in jeweiligen Kommunalparlament, also den Dresdner Stadtrat, und damit bei der Landeshauptstadt Dresden.
Die entsprechende lokale Kompetenz und Ansprechbarkeit liegt hierbei in jeweiligen Kommunalparlament, also den Dresdner Stadtrat, und damit bei der Landeshauptstadt Dresden.
Ich halte ganz persönlich und aus der Erfahrung als direkt gewählter Abgeordneter ein Verbot nur für die Bekämpfung der Symptome aber nicht der Ursachen.
Hinter einem möglichen Vermögensregister auf EU-Ebene steht die Notwenigkeit zur aktiven Bekämpfung von transnationaler Geldwäsche und Steuerhinterziehung. Ich begrüße entsprechend mögliche Maßnahmen zur Bekämpfung.
(...) Grundsätzlich steht die Fraktion hinter der Zielsetzung und befindet sich im Austausch. (...)
(...) Meiner Auffassung nach ist der Bundestag mit 709 Sitzen in dieser Legislaturperiode zu groß. (...)