Wie stehen Sie zum Thema Doppelbeitrag an Krankenkassen bei Direktversicherung

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Jamila Anna Schäfer
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Ami M. •

Wie stehen Sie zum Thema Doppelbeitrag an Krankenkassen bei Direktversicherung

Sehr geehrte Frau Schäfer,
da Sie in Ihrer Personenbeschreibung Gerechtigkeit hervorheben und nun Wahlen ansehen, meine Frage, wie Sie bzw. Ihre Partei zu o.a. Thema stehen:
Meine Direktversicherung (1991 abgeschlossen) wurde über meinen Arbeitgeber direkt von mir bezahlt. Nun muss ich von der Auszahlungssumme ca. 20% an die Krankenkasse (AG und AN-Anteil) zahlen. Das frißt jede Rendite auf und hat zusätzlich meine gesetzliche Rente verschmälert. Sie wurden rückwirkend und willkürlich ohne Bestandsschutz zu Betriebsrenten erklärt. Das ist respektlos und ein klarer Vertrauensbruch durch die Politik und muss aufgehoben werden. Bei den Riesterrenten erfolgte dies schon 2018.

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Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte A. M.,

Vielen Dank für Ihre Frage und Ihr Vertrauen. Ich möchte Ihnen zunächst versichern, dass die von Ihnen kritisierte Regelung unter gründlicher Abwägung aller Alternativen in Kraft getreten ist - und in dem Bestreben eine möglichst gerechte Lösung zu finden. Denoch verstehe ich, dass diese sich insbesondere für diejenigen ungerecht anfühlt, die ihre Beiträge aus dem Nettoeinkommen gezahlt haben. 

Die von Ihnen kritisierte Regelung geht zurück auf die Gesundheitsreform 2004. Zu dieser Neuregelung hat es in den nachfolgenden Jahren verschiedene Klagen gegeben, die bis vor das Bundesverfassungsgericht gegangen sind. In diesen Verfahren haben die Karlsruher Richter*innen jeweils entschieden, dass die Ausweitung der Beitragspflicht einschließlich der auf die einmalig ausgezahlten Lebensversicherungen bis auf wenige Ausnahmen rechtens ist. Auch das rechtsstaatliche Vertrauensschutzprinzip sei nicht verletzt worden. 

Allerdings stehen wir vor dem Problem, dass aus den Betriebsrenten-Daten nicht ersichtlich ist, wann Beiträge aus dem Netto- und wann aus dem Bruttoeinkommen (Entgeltumwandlung) gezahlt wurden. Deswegen ist eine Differenzierung zwischen den Verträgen nicht möglich. Das hat uns auch der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GdV) bestätigt. 

Wir mussten uns deshalb zu einem Kompromiss durchringen, der für alle gilt. Uns ist bewusst, dass die Freibetragslösung nach wie vor für viele, die vor 2004 eine Direktversicherung „aus eigener Tasche“ finanziert haben, eine nicht vollständig befriedigende Lösung darstellt. Aber es ist der Versuch, die Rentenkassen nicht zulasten anderer Gruppen über Gebühr zu belasten und einen Kompromiss zu finden, der machbar und auch in Zukunft noch tragfähig ist. 

Ich hoffe ich konnte Ihre Frage beantworten. Herzlichen Dank für Ihr Interesse und mit freundlichen Grüßen,

J. S.

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