Warum werden eigentlich abgelehnte Asylbewerber nicht gleich abgeschoben und warum bekommen abgelehnte Asylbewerber zur Unterstützung noch Asylgeld?

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Jan Plobner
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Frage von Gudrun H. •

Warum werden eigentlich abgelehnte Asylbewerber nicht gleich abgeschoben und warum bekommen abgelehnte Asylbewerber zur Unterstützung noch Asylgeld?

Sehr geehrter Herr Plobner, diese obige Frage beschäftigt mich schon seit geraumer Zeit. Auf die Antwort meiner Frage bin ich gespannt! Und warum werden Sparmaßnahmen nur in Sachen Bürgergeld und Soziales in Angriff genommen? Kann man nicht z. B. bei mancher Hilfe für das Ausland die Gelder einsparen und zurückschrauben? Was ist Ihre Antwort hierzu? Und glauben Sie wirklich, dass mit der diesjährigen Rentenerhöhung die Altersarmut eingeschränkt wird?

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Sehr geehrte Frau H.,

Wenn der Antrag einer Person, die sich in der BRD um Asyl bewirbt, abgelehnt wird, hat diese grundsätzlich keinen rechtmäßigen Aufenthaltsstatus. Es gibt allerdings Wege, die die Strafbarkeit des unrechtmäßigen Aufenthalts entfallen lassen. Man spricht hier von einer Duldung. Diese führt dazu, dass die Abschiebung ausgesetzt oder aufgeschoben wird. Gründe für eine Duldung sind beispielsweise:

  • Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung 
  • Unmöglichkeit der Abschiebung aus rechtlichen Gründen (ungeklärte Identität, fehlende Verbindungen zum Heimatland, Gesundheitliche Einschränkungen der betroffenen Person oder Familienmitglieder)
  • Enge familiäre Verbindungen
  • Minderjährige Kinder mit Aufenthaltserlaubnis
  • Fehlende Reisedokumente

Zur Bereitstellung der Sozialleistungen, auch für abgelehnte Asylbewerber*innen, die sich nach wie vor in der BRD aufhalten, muss darauf hingewiesen werden, dass das Ausbleiben solcher Leistungen, die die Grundversorgung dieser Menschen sichern, schwerwiegende soziale Konsequenzen hätte. Duldungen sind in der Regel zeitlich begrenzt, was sich in vielen Fällen (neben weiteren Faktoren) negativ auf eine mögliche Arbeitsmarktintegration auswirken kann. Unser Grundgesetz verpflichtet den deutschen Staat zur Sicherung der Menschenwürde, was in diesem Fall auch die Bereitstellung einer menschenwürdigen Grundversorgung für dieser Personengruppe bedeutet. 

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