Wie möchten Sie sicherstellen das das IFG nicht geschwächt wird?
Sehr geehrter Herr Peick,
ich sehe mit Sorge, dass zukünftig Anfragen im Rahmen des IFG nur noch mit „berechtigtem Interesse“ möglich sein sollen. Demnach müsste man bei jeder Anfrage nachweisen, dass man einen Anspruch auf die Informationen hat. Damit wären fast alle Anfragen nicht mehr möglich – das IFG wäre abgeschafft. Zudem sollen zukünftig pauschal die Namen aller Behördenmitarbeiter*innen geschwärzt werden – also auch von Führungspersonal und prominenten Entscheidungsträger*innen. Damit wäre nicht mehr nachprüfbar, wer für die Entscheidungen verantwortlich ist. Das birgt ein massives Korruptionsrisiko. Außerdem sollen IFG-Anfragen künftig zehntausende Euro kosten können. Allein die Ankündigung, dass Gebühren anfallen könnten, hat bereits eine so abschreckende Wirkung, dass Anfragen zurückgezogen werden. Natürlich ist es einfacher sich zu schützen, ich möchte sie jedoch daran erinnern das sie als Repräsentant vom Volk gewählt sind und diesem dienen. Stimmen sie mit nein.
Das IFG ist in diesem Jahr 20 Jahre alt geworden. Es hat den Zweck, das Grundrecht der Informationsfreiheit durch einen voraussetzungslosen Informationszugang praktisch wirksam zu machen und hat sich darin bewährt. Ein moderner Staat und eine moderne Verwaltung brauchen Transparenz.
Die SPD-Bundestagsfraktion beabsichtigt keineswegs die Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes, sondern unterstützt das Vorhaben, das IFG unter Wahrung des Rechts auf Informationszugang weiterzuentwickeln, zu vereinfachen und verständlicher sowie transparenter zu machen.
Maßgabe dazu ist auch weiterhin die Vereinbarung des Koalitionsvertrages, nach der wir das Informationsfreiheitsgesetz in der bisherigen Form mit einem Mehrwert für Bürger*innen und Verwaltung reformieren wollen. Dazu zählt insbesondere die Digitalisierung des Bearbeitungsprozesses, denn es ist nicht nachvollziehbar, dass die Bundesverwaltung auch 20 Jahre nach Inkrafttreten des IFG die Akten noch händisch schwärzt.
Selbstverständlich muss auch angesichts der dramatisch veränderten Sicherheitslage überprüft werden, ob die staatliche Resilienz und der Schutzbedarf etwa der kritischen Infrastrukturen sichergestellt sind. Nach unserer Einschätzung enthält das IFG die notwendigen Vorschriften zum Schutz der berechtigen staatlichen Sicherheitsbelange, die den Schutz seit zwanzig Jahren ausnahmslos gewährleistet haben. Überprüft werden müssen aber Veröffentlichungspflichten in den Spezialgesetzen etwa zu kritischen Infrastrukturen, da sich hier möglicherweise heute andere Einschätzungen ergeben.
