Sehr geehrter Herr Ebmeyer, ich lehne eine anlasslose Kontrolle privater Kommunikation ab, auch wenn sie dem Kinderschutz dienen soll. Ich bitte Sie, sich dafür einzusetzen. Was werden Sie tun?
Vielen Dank für Ihre Fragen. In der Sache sind wir uns einig. Anlasslose Kontrolle privater Kommunikation lehne ich ab. Das gilt für mich persönlich ebenso wie für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Für uns steht fest: Chatkontrolle wird es mit uns nicht geben. Die Vertraulichkeit privater Kommunikation gehört zum Kern unseres freiheitlichen Rechtsstaates. Wer die Nachrichten aller Bürgerinnen und Bürger ohne konkreten Verdacht durchleuchtet, stellt alle unter Generalverdacht. Ein Aufbrechen sicherer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung würde zudem die digitale Sicherheit aller schwächen.
Zugleich bleibt das Ziel der angesprochenen Verordnung richtig, und zwar der Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt im Netz. Wirksamer Kinderschutz braucht aber keine Massenüberwachung, sondern anlassbezogene Ermittlungsbefugnisse, gut ausgestattete Strafverfolgungsbehörden, klare Lösch- und Meldepflichten der Anbieter, das geplante EU-Zentrum und Prävention. Deutschland hat sich im Rat erfolgreich dafür eingesetzt, dass die im November 2025 beschlossene Ratsposition ohne verpflichtende anlasslose Aufdeckungsanordnungen auskommt; derzeit laufen die Trilogverhandlungen. Ich setze mich innerhalb meiner Fraktion dafür ein, dass die Bundesregierung an dieser Linie festhält und keiner Fassung zustimmt, die eine anlasslose Durchsuchung privater Kommunikation oder eine Schwächung von Verschlüsselung ermöglicht, auch nicht über Hintertüren wie die Überprüfungsklausel.
