Frage an Joachim Herrmann bezüglich Migration und Aufenthaltsrecht

Portrait von Joachim Herrmann
Joachim Herrmann
CSU
100 %
20 / 20 Fragen beantwortet
Frage von Moni G. •

Frage an Joachim Herrmann von Moni G. bezüglich Migration und Aufenthaltsrecht

Lieber Joachim,

wir kennen uns von München (Münchnerin, techn. Redakteurin und Fotografin (auch Pressefotografin) - ich unterstütze den Fall Mayaz hier in Furth, da ich dieses Mädchen und ihre Familie kenne. Mayaz, ein äußerst talentiertes, reizendes Mädchen mit guten Deutsch Kenntnissen wurde mit ihrer Familie (Vater Schreiner mit bereits Arbeitsangebot ebenfalls in Furth) von Furth abgeschoben in ein unwürdiges neues vorübergehendes Zuhause - zu weit entfernt von Furth. Sie möchte unbedingt Blumenbinderin werden und hätte bereits eine Stelle in der Blumenbinderei Grußie in Furth. Dort hat sie schon gearbeitet und ist äußerst talentiert und umsichtig, eigenverantwortlich und arbeitete zur vollsten Zufriedenheit von Fam. Grußie. Dort sollte sie auch sofort eine Lehrstelle bekommen, doch dann schob man sie in einen anderen Ort - eine andere Schule etc.... - Diese Familie wäre dem Staat nie zur Last gefallen! Das ist doch ein wichtiger Faktor. Alle kämpfen hier um das Bleiberecht! -
Mayaz und ihre Familie durften leider bisher immer noch nicht zurück nach Furth ziehen.

Bayan, Mayaz ältere Schwester, ist aufgrund der ganzen Situation depressiv geworden. Aber auch die anderen Kinder der Familie leiden sehr darunter, nicht mehr in ihre eigentliche Schule gehen, die auch ihre Freunde besuchen.

Für Mayaz ist war es sehr schwierig ihren Quali in der neuen Schule zu machen, da sie eigentlich einen Kunstquali gewählt hat, der an der neuen Schule nicht angeboten wurde und dafür wieder Unterrichtsmaterial aus Furth benötigte.

Wir haben auf Grund des Facebookpost und der Petition viele Unterstützer und Helfer gefunden, welche uns im Kampf um das Bleiberecht der Familie, sowie um die Ausbildung von Mayaz unterstützen.

Wir haben einen Antrag auf Ausbildungsduldung für Mayaz gestellt, da es in der Vergangenheit diesbezüglich einige Unklarheiten gab.Leider wurde dieser von der Zentralen Ausländerbehörde Niederbayern abgelehnt.

Ich bitte Dich herzlich, alles dafür zu tun, dass diese Familie zurück nach Furth kann und hier bleiben darf.
Es muss Ausnahmefälle geben! - Hier, in dem kleinen Ort Furth, bekommt Frau Grußie keine Lehrlinge trotz intensiver Suche. Sie hat Angst, ihr Geschäft sonst schließen zu müssen. Sie ist zusätzlich sehr engagiert im Verein Cats- & Dogs-Hilfe und arbeitet unermüdlich auch dafür. Gerade hier am Land mit viel befahrenen Durchgangsstraßen werden immer wieder Katzen und Hunde angefahren, überfahren, ausgesetzt, weil Urlaub, krank oder keine Lust mehr darauf.... - Frau Grußie ist Tag und Nacht auch hierfür sofort zur Stelle und kümmert sich darum zusammen mit ihren Mitstreiterinnen. Umso mehr benötigt sie Unterstützung und Hilfe von einer Auszubildenden, von MAYAZ.
Bitte hilf mir dabei.

Herzliche Grüße M. G.

Portrait von Joachim Herrmann
Antwort von
CSU

Liebe M.,

vielen Dank für Deine Anfrage bei abgeordnetenwatch.de vom 26. Juni 2020, in der Du um Unterstützung für die syrische Staatsangehörige Mayaz Aljazar und ihre Familie bittest.

Du wirst sicher verstehen, dass ich aus Gründen des Datenschutzes keine detaillierten Informationen zu dem von Dir geschilderten Einzelfall übermitteln kann. Gerne möchte ich Dir aber einen kurzen Überblick über die Hintergründe in dem Fall geben.

Beim Vollzug von Rückführungen ist für die Staatsregierung die Balance zwischen Humanität und Ordnung von zentraler Bedeutung. Bayern steht dabei für einen konsequenten Vollzug der geltenden Gesetze und leistet gleichzeitig einen großen Beitrag, Menschen Obhut zu gewähren, die berechtigt Schutz vor Krieg, Vertreibung und politischer Verfolgung suchen.

Der Aufenthaltsstatus eines Menschen ist dabei das Ergebnis einer Reihe rechtsstaatlicher Verfahren. Über Asylanträge entscheidet mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eine Bundesbehörde. Diese prüft, ob Schutz vor politischer Verfolgung oder Schutz vor der Rückführung in einen Staat zu gewähren ist, in welchem dem Asylbewerber eine Verfolgung wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, politischen Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder ein ernsthafter Schaden wie Folter oder die Verhängung der Todesstrafe droht. Das BAMF prüft auf der Grundlage aller vorliegenden Informationen jeden einzelnen Fall. Wir haben in Deutschland eine so intensive Einzelfallprüfung von Asylanträgen, wie es sie weltweit nur in wenigen Ländern gibt.

Hinzu kommt, dass jede dieser Entscheidungen gerichtlich überprüfbar ist. Davon wird im Fall der Antragsablehnung auch nahezu immer Gebrauch gemacht.

Asylbewerber, die nach Prüfung ihrer Anträge keinen Anspruch haben, in Deutschland zu bleiben, müssen Deutschland grundsätzlich wieder verlassen. Das Asylverfahren dient dem Schutz vor Bürgerkrieg und Verfolgung und insbesondere nicht der Deckung des Arbeitskräfte- und Auszubildendenbedarfs. Eine Deckung des bestehenden Fachkräftebedarfs durch illegale Migration ist aus migrationspolitischen Gründen abzulehnen. Wer zur Arbeitsaufnahme nach Deutschland kommen will, hat grundsätzlich den dazu vorgesehenen Weg des Visumverfahrens zu beschreiten. Nur so ist eine Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung überhaupt möglich. Ein Zweckwechsel von einem Aufenthalt als Asylbewerber zu einem Aufenthalt zum Zwecke der Beschäftigung ist nach den gesetzlichen Regelungen meist nicht möglich.

Damit steht bei vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländern grundsätzlich nicht die Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis, sondern die Aufenthaltsbeendigung im Vordergrund. Im hiesigen Fall lehnte das BAMF den Asylantrag der Familie – da sie zuerst in Spanien erfolgreich einen Asylantrag gestellt hatte und anschließend in die Bundesrepublik Deutschland einreiste – aufgrund der Zuständigkeit spanischer Behörden als unzulässig ab. Der Familie wird bereits in Spanien, einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union (EU), internationaler Schutz gewährt; die dortigen Hilfsangebote wollte die Familie nicht annehmen und ist unerlaubt in der EU weitergewandert. Das geltende europäische Recht sieht allerdings kein Wahlrecht hierher geflüchteter Personen vor, in welchem Mitgliedsstaat sie leben möchten. Die bayerischen Ausländerbehörden haben auf die Entscheidungspraxis des BAMF und der Verwaltungsgerichte keinen Einfluss und sind an deren Entscheidungen gesetzlich gebunden. Nach geltendem Bundesrecht haben die bayerischen Ausländerbehörden die durch Bundesbehörden und Verwaltungsgerichte festgestellte Ausreisepflicht durch Abschiebung oder Rücküberstellung zu vollziehen, wenn die Betroffenen innerhalb der ihnen eingeräumten Frist ihrer Verpflichtung zur Ausreise nicht freiwillig nachkommen.

Abschließend weise ich darauf hin, dass im Bereich der Unterbringungsverwaltung regelmäßig Umverteilungen der Bewohner von einer Unterkunft in eine andere von Amts wegen aus Gründen des öffentlichen Interesses oder auf Antrag zur Herstellung der Haushaltsgemeinschaft von Ehegatten sowie Eltern und ihren minderjährigen ledigen Kindern oder sonstigen humanitären Gründen von gleichem Gewicht wie eine Familienzusammenführung erfolgen können.

Mit freundlichen Grüßen
Joachim Herrmann, MdL

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Joachim Herrmann
Joachim Herrmann
CSU