Übergriffige Polizisten: was haben Sie und Ihr Ministerium aus so unrühmlichen Fällen wie z. B. "Nightlife" gelernt, um in Zukunft die Bürger vor übergriffigen Polizisten zu schützen?

Portrait von Joachim Herrmann
Joachim Herrmann
CSU
90 %
18 / 20 Fragen beantwortet
Frage von Klaus S. •

Übergriffige Polizisten: was haben Sie und Ihr Ministerium aus so unrühmlichen Fällen wie z. B. "Nightlife" gelernt, um in Zukunft die Bürger vor übergriffigen Polizisten zu schützen?

Grüß Gott, Herr Staatsminister Joachim Herrmann,
was haben Sie und Ihr Ministerium aus so unrühmlichen Fällen wie z. B. "Nightlife" gelernt, um in Zukunft die Bürger vor übergriffigen Polizisten zu schützen?
Welche Hilfe haben betroffene Bürger zu erwarten?

Vergelt ´s Gott!

Portrait von Joachim Herrmann
Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr. S.

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 5. Oktober 2023.

Bürgerinnen und Bürger können ihre Beschwerde bei der Polizeidienststelle des Beamten oder der Beamtin vorbringen, aber auch beim jeweils zuständigen Polizeipräsidium. Dort sind zentrale Stellen für die Bearbeitung von Bürgerbeschwerden eingerichtet. Bei Beschwerdesachverhalten mit möglicherweise strafrechtlicher Relevanz ermittelt das Dezernat 13 „Interne Ermittlungen“ des Bayerischen Landeskriminalamtes. Dieses unmittelbar durch den Bürger oder die Bürgerin kontaktiert werden. Die Beschwerdestellen der Präsidien leiten zudem dort bekanntgewordene Sachverhalte, die den Anfangsverdacht einer Straftat begründen, von Amts wegen an das Dezernat 13 weiter.

Zusammengefasst lässt sich daher feststellen, dass jede eingehende Beschwerde ernst genommen, sorgfältig geprüft und beantwortet wird. Erforderlichenfalls werden alle notwendigen Maßnahmen eingeleitet.

Es ist uns sehr wichtig, entsprechenden Verdachtsmomenten nachzugehen und die Sachverhalte vollumfänglich aufzuklären. Sollte sich herausstellen, dass ein Fehlverhalten von Polizeibeamten vorliegt, gehen wir dagegen konsequent und mit allen rechtlich zur Verfügung stehenden Mitteln vor. Auch wenn keine Straftaten vorliegen, kann ein etwaiges Fehlverhalten von Beamten disziplinarrechtlich geahndet werden.

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Herrmann, MdL

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Joachim Herrmann
Joachim Herrmann
CSU