Warum bekommen unsere Bayrischen Polizeibeamten keine Coronazulage? Steht jetzt auch die CSU nicht mehr hinter den staatlichen Institutionen?

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Joachim Herrmann
CSU
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Frage von Matthias K. •

Warum bekommen unsere Bayrischen Polizeibeamten keine Coronazulage? Steht jetzt auch die CSU nicht mehr hinter den staatlichen Institutionen?

Sehr geehrter Herr Herrmann
Bisher war ich immer der Überzeugung, dass die CSU für die und hinter den staatlichen Institutionen wie der Polizei steht! Nun aber muss ich mit großen Befremden feststellen, dass alle möglichen Berufe mit einer Corona-Zulage bedacht werden und wurden, außer der Bayrischen Polizei!
Wie müssen sich unsere Polizeibeamten jetzt fühlen, wenn die einzigen, die sie jetzt noch bedenken (auch wenn es nur mit beleidigen und bespucken ist) ihre Kunden sind? Unsere Polizisten und Polizistinnen haben zu einer Zeit wo es noch keinen Impfstoff gab , im Dienst auf der Straße, ihre Gesundheit aufs Spiel gesetzt und manche haben sich auch infiziert!
Dass es nun ausgerechnet die CSU ist, die die ihnen unterstellten und anvertrauten Polizeibeamten mit nicht Beachtung straft, ist beschämend! Ihre Polizeibeamten und Beamtinnen haben nicht einmal Applaus bekommen! Besser kann ein Dienstherr seine Polizisten nicht demotivieren!
Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr K.,

 

zunächst möchte ich mich für Ihre Anfrage vom 19. September 2021 bedanken, mit welcher Sie sich über Prämienzahlungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie bei der Bayerischen Polizei informieren möchten.

 

In Bayern wurden herausragende besondere Einzelleistungen von Beamtinnen und Beamte, die im Zusammenhang mit der Corona-Krise erbracht wurden, mit einer steuerfreien Leistungsprämie bedacht, sofern die Voraussetzungen von § 3 Nr. 11a EStG vorlagen. Hierbei wurden nicht im Speziellen Beamtinnen und Beamte berücksichtigt, die im Außendienst verwendet wurden und damit einer erhöhten Gesundheitsgefahr ausgesetzt waren. Ausschlaggebend war vielmehr die konkrete Leistung vor dem Hintergrund der Corona-Krise. Somit konnten beispielsweise insbesondere auch Beamtinnen und Beamte berücksichtigt werden, die ein überdurchschnittlich hohes Arbeitsaufkommen wegen der Übernahme zusätzlicher Aufgaben zu bewältigen hatten.

 

Eine pauschale Gewährung einer Prämie für alle im Außendienst beschäftigten Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten ohne Berücksichtigung konkreter, im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie stehender Leistungen erachte ich als nicht sachgerecht.

 

Den Beschäftigten der Bayerischen Polizei, die infolge der Ministerratsbeschlüsse vom 26.05.2020 und vom 13.10.2020 zur Unterstützung der Contact Tracing Teams (CTT) herangezogen werden, wurde bzw. wird eine monatliche Nebenamtsvergütung in Höhe von 17,81 € gewährt. Darüber hinaus wurde dem Personal, das zur Kontaktpersonennachverfolgung in den Gesundheitsämtern eingesetzt war, gemäß Ministerratsbeschluss vom 29.10.2020 im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel ein Corona-Bonus in Höhe von 500 € als Leistungsprämie steuerfrei ausgezahlt.

 

Es steht außer Frage, dass die Corona-Pandemie auch die Bayerische Polizei vor noch nie dagewesene Herausforderungen gestellt hat. In diesem Zusammenhang ist jedoch anzumerken, dass die Sicherstellung der Einhaltung von Rechtsvorschriften (wie beispielsweise der Infektionsschutzverordnung) zu den originären Aufgaben der Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten zählt. Hierfür erhalten Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte u.a. die Polizeizulage nach Art. 34 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BayBesG.

 

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Herrmann, MdL

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